Im Zusammenhang mit dem Attentäter von München sind neue Details zu seinem Lebenslauf bekannt geworden. Ein bedeutender Punkt im Asylverfahren des Mannes, sein Geburtsort, scheint nicht korrekt gewesen zu sein, wie die „Welt“ unter Berufung auf eigene Informationen berichtet.
Geänderter Geburtsort
Laut einem Bericht der „Welt“ wurde der Mann nicht, wie zuvor vielfach berichtet, in Kabul geboren, sondern in Kapisa, einer von 34 Provinzen Afghanistans. Diese Information sei von der Stadt München bestätigt worden, schreibt die Zeitung. Demnach sei bei der Aktenübernahme durch die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt München „nach Hinweis durch Herrn N. mittels Nationalpass“ der Geburtsort Kapisa vermerkt worden, anstelle von Kabul, wie es zuvor bei der Einreise durch das Bamf angegeben wurde.
Details zum Asylverfahren
Farhad N. kam nach Angaben der Ausländerbehörde am 5. Dezember 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach München. Am 27. April 2021 erhielt er eine Duldung. Diese wurde aufgrund eines abgeschlossenen Schulabschlusses, dem Beginn einer Ausbildung und einem gestellten Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis war vom 26. Oktober 2021 bis zum 25. Oktober 2023 gültig. Der Verlängerungsantrag vom 9. Oktober 2023 war noch in Bearbeitung. Um die Zeit zu überbrücken, erhielt N. eine sogenannte Fiktionsbescheinigung, die zweimal verlängert wurde und noch bis zum 22. April 2025 gültig ist.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
