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Förderstopp droht: Welche Sanierungsmaßnahmen jetzt noch bezuschusst werden

Die hohen Energiekosten und die veränderten gesetzlichen Vorgaben setzen Eigentümer:innen immer stärker unter Zugzwang.

Wer seine eigenen vier Wände energetisch sanieren möchte, profitiert aktuell allerdings noch von attraktiven Zuschüssen des Bundes. Einige Programme laufen jedoch bald aus oder werden neu strukturiert.

Damit das Sanierungsprojekt nicht an einer unzureichenden Finanzierung scheitert, lohnt sich ein genauer Blick auf den aktuellen Stand der Förderlandschaft.

Was die Bundesförderung aktuell abdeckt

Im Zentrum steht weiterhin die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Diese bündelt Zuschüsse und Kredite für zahlreiche Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Zuständig für die Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die BAFA. Die KfW gewährt Eigentümer:innen daneben Förderkredite mit einem Tilgungszuschuss.

Förderfähig sind aktuell unter anderem:

  • Wärmedämmung (zum Beispiel Dach, Außenwände, Kellerdecke)
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Für Einzelmaßnahmen liegt der Fördersatz bei 15 Prozent. Wird dabei einem individuellen Sanierungsfahrplan − dem iSFP − gefolgt, lässt sich von einem zusätzlichen Bonus von 15 Prozent profitieren.

Nur mit Energieberatung: Den Förderantrag richtig vorbereiten

Zu den zentralen Voraussetzungen für die Anträge gehört die Einbindung einer qualifizierten Fachkraft. Laut Vorgabe der BEG muss ein nachweislich zertifizierter Energieberater bei der Beantragung von Fördermitteln für Einzelmaßnahmen eingebunden werden.

Diese Funktion darf ausschließlich von Personen übernommen werden, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur gelistet sind.

Daher ist es zu empfehlen, schon frühzeitig Kontakt zu einem regionalen Energieberater aufzunehmen. In Niedersachsen stehen dafür beispielsweise die lokalen Kollegen aus Osnabrück bereit. Sie prüfen die individuellen Fördermöglichkeiten, erstellen den iSFP und begleiten sowohl die technische Planung als auch die Antragstellung.

Ab 2025: Neue Regeln für Heizungsförderung

Mit dem vollständigen Inkrafttreten des reformierten Gebäudeenergiegesetzes − GEG − zum 1. Januar 2025 hat sich insbesondere die Heizungsförderung verändert. Unterstützt werden seitdem nur noch Heizsysteme, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Zu diesen Lösungen gehören unter anderem Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und der Anschluss an ein Wärmenetz.

Die neue Förderung ist wie folgt aufgebaut:

  • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus für einen Heizungstausch bis Ende 2028 liegt bei 20 Prozent
  • Es gibt einen einkommensabhängigen Bonus in Höhe von 30 Prozent für Haushalte mit maximal 40.000 Euro Jahreseinkommen

Eine kombinierte Förderung ist auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Der förderfähige Kostenrahmen liegt bei maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit. Gasheizungen – auch Modelle, die H2-ready sind − sind ab diesem Jahr von der Förderung ausgeschlossen.

Clevere Kombination mit Landes- und Kommunalförderungen

Neben der BEG bieten allerdings auch die Länder und Kommunen entsprechende Fördermittel an.

In Niedersachsen unterstützt etwa die NBank unter bestimmten Bedingungen energetische Modernisierungen, zum Beispiel für selbst genutztes Wohneigentum. Auch Städte wie Osnabrück vergeben Zuschüsse für klimafreundliche Maßnahmen, unter anderem in dem Bereich der Solarenergie oder Dachbegrünung.

Eine Kumulierung mit Bundesmitteln ist möglich, sofern dabei keine doppelte Förderung einzelner Kostenanteile entsteht. Eigentümer:innen sollten sich daher umfassend beraten lassen, um eine optimale Kombination aus Bundes- und Landesprogrammen ausschöpfen zu können.

Fristen im Blick behalten: Jetzt aktiv werden

Die Förderlandschaft bleibt in Bewegung. Einige Programme wurden zu Beginn des Jahres 2025 eingeschränkt oder angepasst, andere laufen aus.

Diejenigen, die noch in den Genuss der bestehenden Bedingungen kommen möchten, sollten jetzt mit der Planung beginnen. Eine frühzeitige Abstimmung mit einem erfahrenen Energieberater stellt dabei sicher, dass die Förderanträge fristgerecht und vollständig gestellt werden. So lässt sich eine energetische Sanierung durchführen, die nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich tragfähig ist.


 
Redaktion Hasepost
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