FDP lehnt weitere staatliche Eingriffe in Mindestlohn ab

In der Debatte um eine Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland lehnt FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer weitere staatliche Eingriffe ab. Trotz Forderungen von SPD und Grünen sowie Gewerkschaften und Wirtschaftswissenschaftlern für einen Mindestlohn von mindestens 14 Euro, erklärt Meyer, eine erneute gesetzliche Erhöhung werde sich nicht wiederholen.

Staatliche Eingriffe beim Mindestlohn

Der FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer erteilte neuen staatlichen Eingriffen in die Festsetzung des Mindestlohns eine Absage. In einer Diskussion mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte er: “Der einmalige Eingriff in den Mindestlohn im Jahr 2022 war ein Koalitionskompromiss und wird sich nicht wiederholen.”

Meyers Aussage erfolgte im Kontext von Forderungen der SPD, der Grünen und Gewerkschaften sowie des Wirtschaftsweisen Achim Truger, den Mindestlohn auf mindestens 14 Euro pro Stunde zu erhöhen. Die Kommission zur Festsetzung des Mindestlohns hatte zuvor eine Erhöhung von 12,41 Euro auf 12,82 Euro ab Januar 2025 beschlossen.

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Zum 1. Oktober 2022 war der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro gestiegen, nachdem die Bundesregierung ihn einmalig per Gesetz erhöht und damit eines ihrer wichtigsten Vorhaben umgesetzt hatte. Trotz dieser Erhöhung und der Ablehnung weiterer staatlicher Eingriffe spricht sich laut einer neuen Umfrage eine Mehrheit der Deutschen für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde aus.

Meyer: Mindestlohn ist Sache der Sozialpartner

Meyer betonte in dem Interview, dass es Aufgabe von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern sei, die Höhe des Mindestlohns gemeinsam festzulegen. “Forderungen zum Mindestlohn aus Gesellschaft und Wirtschaft sind an die Mitglieder der Mindestlohnkommission zu richten. Parteipopulismus und staatliche Eingriffe haben hier nichts zu suchen”, so Meyer.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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