Fährenblockade bei Habecks Rückkehr: Täter könnten ungestraft davonkommen

Die Personen, die am Donnerstag in Schlüttsiel eine Fähre mit Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) an Bord blockiert hatten, könnten straffrei bleiben. Die unübersichtliche Situation und der Mangel an greifbaren Beschuldigten haben die Aufnahme von Personalien und Straftaten erheblich erschwert.

Ermittlungen ohne greifbare Beschuldigte

Laut Angaben eines Sprechers der Polizei Flensburg konnte aufgrund der chaotischen Situation am letzten Donntag keine Identifikation und Aufnahme von mutmaßlichen Straftätern erfolgen. Der Sprecher bestätigte diese Information gegenüber der “taz” (Mittwochausgabe), “Bislang sei es noch nicht gelungen, einzelne Personen namhaft zu machen, die als Beschuldigte geführt werden können”.

Verfahren wegen Nötigung und weitere Tatbestände

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Flensburg fügte hinzu, dass die Ermittlungen nach wie vor andauern. Dabei wurde bereits am Freitag ein Verfahren wegen des Verdachts auf Nötigung eingeleitet. Es werden zudem weitere Tatbestände wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch geprüft.

Bauernproteste gegen Subventionskürzungen

Inmitten der aktuellen Protestwoche der Bauern gegen die geplanten Subventionsstreichungen der Bundesregierung ereignete sich der Vorfall. Trotz teilweise Rücknahme der Pläne durch die Ampelkoalition fanden die Proteste, an denen sich zehntausende Bauern beteiligten, statt.

Fährblockade hat breite politische Empörung ausgelöst

Der konkrete Vorfall, der zu landesweiter Empörung führte, ereignete sich am Fährhafen Schlüttsiel. Bauern und andere Demonstranten versuchten die Fähre zu stürmen, auf der Robert Habeck aus seinem Urlaub von der Hallig Hooge zurückkehrte. Die Fähre konnte nicht anlegen und musste umkehren. Erst spät in der Nacht konnte der Vizekanzler das Festland betreten.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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