Während im Lokviertel die erneute Bombenentschärfung vorbereitet wird, hat ein junger Mann für Stirnrunzeln im Krisenzentrum gesorgt: Statt die Wohnung wie angeordnet zu verlassen, blieb er im Evakuierungsgebiet – und zeigte das offenbar live über soziale Medien.
Einsatzkräfte begleiteten ihn schließlich hinaus. Wer nach 7:00 Uhr in der Sperrzone bleibt, riskiert ein Bußgeld von 300 Euro.
Evakuierung seit 7:00 Uhr – Zugang nur noch für Einsatzkräfte
Seit 7:00 Uhr gilt im Umkreis von einem Kilometer rund um das Lokviertel die Evakuierungsanordnung. Um 7:34 Uhr waren die äußeren Sperren vollständig eingerichtet; seither ist der Zugang zum Evakuierungsgebiet ausschließlich für Einsatzkräfte erlaubt. Die Teams von Polizei und Feuerwehr gehen Straße für Straße ab, um sicherzustellen, dass sich niemand mehr im Gefahrenbereich aufhält.
Erst wenn das Gebiet geräumt ist, kann der Kampfmittelbeseitigungsdienst die vier Verdachtspunkte aus dem Zweiten Weltkrieg begutachten.
Wohnmobil im Gefahrenbereich – Halter ahnungslos aber von der Polizei erreicht
Gegen 8:57 Uhr meldeten Einsatzkräfte ein unverschlossenes Wohnmobil auf dem Parkplatz am Rundlokschuppen im potenziellen Gefahrenbereich. Nach Polizeiangaben konnte der Halter, der angab von der evakuierung nichts gewusst zu haben, inzwischen erreicht werden; das Fahrzeug wird entfernt.
Evakuierungszentrum im Schinkel füllt sich – Programm gegen Langeweile
Das Evakuierungszentrum in der Gesamtschule Schinkel füllte sich am Morgen rasch: Um 8:15 Uhr hielten sich dort bereits 200 Menschen auf, um 9:06 Uhr waren es 553, um 9:36 Uhr 613. Ab 10:03 Uhr läuft vor Ort ein offenes Brettspielangebot des Spieltreffs Osnabrück e.V. – verbunden mit einem Dank an alle, die das Programm mitgestalten. Hinweise zu Vergünstigungen und weiteren Angeboten sind hier zu finden: Programm während der Evakuierung.
ÖPNV und Kontrollen
Die Bombenmaßnahme führt zu zahlreichen Busumleitungen. Parallel setzen die Einsatzkräfte die Kontrollen im Gebiet fort. Nochmals zur Erinnerung: Verstöße gegen die Evakuierungsanordnung werden mit 300 Euro geahndet – mindestens!