EU-Gericht annulliert Millionenhilfen für Fluggesellschaft Condor

Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der deutschen Millionenhilfen für die Charter-Fluggesellschaft Condor nach der Pleite des Mutterkonzerns Thomas Cook für nichtig erklärt. Hintergrund ist ein Beschluss der EU-Kommission, eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321 Millionen Euro zu gewähren, gegen den die Fluggesellschaft Ryanair Klage eingereicht hatte.

EUG kritisiert fehlendes Prüfverfahren

Laut einem Urteil des Gerichts vom Mittwoch hätte die EU-Kommission Bedenken hegen sollen in Bezug auf die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Unionsrecht. Damit wäre sie zur Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens verpflichtet gewesen. Die Milliardenhilfen sollten der Condor bei ihrer Umstrukturierung und der Fortsetzung ihrer Tätigkeit helfen und die Schwierigkeiten überbrücken, die durch die Insolvenz von Thomas Cook entstanden sind.

Klage durch Ryanair

Die Entscheidung der Kommission wurde durch Ryanair angefochten. Die Richter des Gerichts der Europäischen Union stellten fest, dass das klagende Unternehmen hinreichend dargelegt hat, dass die Kommission Bedenken hätte hegen müssen, die die Einleitung eines solchen Verfahrens rechtfertigen. Unter anderem hätte die Kommission prüfen müssen, ob die Beihilfe den Anforderungen einer angemessenen Lastenverteilung entspricht. Demnach sollten alle staatlichen Beihilfen, die die Eigenkapitalposition des begünstigten Unternehmens verbessern, zu Konditionen gewährt werden, die dem Staat einen angemessenen Anteil an künftigen Wertgewinnen des Empfängers zusichern.

Schlussbemerkung

Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Die relevanten Prozessnummern sind unter (T-28/22) zu finden. Das endgültige Urteil bleibt abzuwarten.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare sehen
 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion