Etliche Radbügel am Osnabrücker Hauptbahnhof werden Mitte März entfernt

Zum Start der neuen Radstation am Hauptbahnhof am 1. April wird die Radabstellanlage vor dem Bahnhof von alten Rädern gereinigt. Ein großer Teil der alten Radbügel auf der langen Mittelinsel soll dann Platz für einen neuen Radweg machen. Die Reinigungs- und Abbau-Aktion beginnt Mitte März.

Dort, wo jetzt noch unzählige – zum Teil verwahrloste – Räder stehen, soll ein Fahrradboulevard entstehen, der direkt zur Radstation führt. Ab Mittwoch (15. Februar) weisen Plakate und „Lenkerhänger“ am Fahrrad auf die Reinigungsaktion hin. In den einzelnen Reinigungsabschnitten weisen ab Mitte Februar Hinweisschilder auf den Zeitraum der anstehenden Reinigung hin. Fahrräder, die nicht rechtzeitig von ihren Besitzerinnen oder Besitzern von den Bügeln entfernt werden, werden ein halbes Jahr lang aufbewahrt. Schrotträder werden schneller entsorgt.

Start der Radstation im April

Die zweitgrößte Radstation in Deutschland kann ab April am Osnabrücker Hauptbahnhof dann 2.306 Fahrräder beherbergen. Eine Fahrradwerkstatt, eine vollautomatisierte Fahrradwaschanlage, Schließfächer und Ladestationen für E-Bikes und Lastenräder sowie Mietfahrräder runden das Angebot ab.

Geöffnet ist das Parkhaus von Montag bis Freitag von 5 bis 23 Uhr, Samstag und Sonntag von 7 bis 23 Uhr. Ein Stellplatz kostet 90 Cent am Tag, 9 Euro im Monat und 90 Euro pro Jahr. Weitere Infos gibt es hier.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion