Der Rosenplatz ist fertig: Nach monatelanger Bauzeit und jeweils halbseitiger Sperrung rollt der Verkehr seit Anfang November wieder über den zentralen Platz der Osnabrücker Neustadt.
Doch halt – etwas fehlt: die rote Farbe, die die Fahrbahnen in den vergangenen Jahren wie übergroße Fahrradspuren erscheinen ließ, bevor der verarbeitete Beton in seine Bestandteile zerbröselte.
Vergessen wurde die Farbe nicht. Sie soll im kommenden Jahr aufgetragen werden – inklusive mehrwöchiger Baustellen. Doch „tut“ es der Rosenplatz nicht auch so? Und sollte man auf diese kosmetische Maßnahme angesichts leerer Kassen und eines absehbaren städtischen Schuldenstands von bald einer Milliarde Euro nicht verzichten?
Wie teuer wird der rote Beton für den Rosenplatz?
Wir haben bei der Stadtverwaltung nachgefragt, zunächst zu den Kosten für die „Einfärbung“. „Für die rote Beschichtung, die – abhängig von der Witterung – im (Früh-)Sommer 2026 aufgetragen werden soll, fallen Baukosten von etwa 320.000 Euro netto an“, erklärt Stadtsprecher Constantin Binder. Zusammen mit dem Preisindex, der die inzwischen höheren Personal- und Materialkosten abbildet, sowie der Mehrwertsteuer sollen es „ungefähr“ 400.000 Euro werden.
Warum ist die Stadt verpflichtet, den Beton rot einzufärben?
Klingt komisch, ist aber so: Die Stadtverwaltung hat hier kaum Spielraum und muss den Rosenplatz wieder so einfärben, wie er – „im ersten Versuch“ mit dafür ungeeignetem Beton – bereits in den vergangenen Jahren gestaltet war. Hintergrund ist das deutsche Urheberrecht, das Architekten mit Künstlern gleich und deren Werke unter besonderen Schutz stellt. Stadtsprecher Binder erklärt dazu: „Die Einfärbung in Rottönen war Bestandteil des Siegerentwurfs des städtebaulichen Wettbewerbs zur Neugestaltung des Rosenplatzes im Jahr 2005. Auf dieses Gestaltungselement haben die Architekten weiterhin ein Urheberrecht, das heißt, auch bei einer Sanierung muss die ursprüngliche Optik beibehalten werden.“

Gibt es weitere Gründe, den Rosenplatz erneut rot zu machen?
Am Rosenplatz wurde und wird nicht nur das Geld Osnabrücker Bürger in den Sand der Neustadt gesetzt. Auch Steuerzahler aus ganz Deutschland wurden für den ersten – und gescheiterten – Versuch, der nur rund zehn Jahre hielt, zur Kasse gebeten und dürfen sich nun ein weiteres Mal mit ihren Steuergeldern beteiligen (Anmerkung des Redakteurs: Darüber werden sich Steuerzahler in Oberammergau oder Zwickau sicher besonders freuen).
Dazu nochmals Stadtsprecher Binder: „Auch bei den Fördermitteln bestehen im Übrigen sogenannte Zweckbindungsfristen. Allerdings ist die Lage dort etwas differenzierter, denn die Stadt Osnabrück hat am Rosenplatz zwei Fördertöpfe nutzen können: Im Rahmen der Durchführung des Sanierungsgebietes ‚Quartier Rosenplatz‘ wurden die Seitenbereiche mit Städtebauförderungsmitteln finanziert, die Fahrbahn wurde mit GVFG-Mitteln gefördert (GVFG = Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz). Für die Städtebauförderung besteht eine 25-jährige Bindungsfrist, innerhalb derer die Seitenbereiche also nicht umgestaltet werden dürfen. Diese Bindungsfrist gilt ab dem Umbau, also seit 2011. Für die Gestaltung der Fahrbahn ist die entsprechende Bindungsfrist bereits abgelaufen – hier hat also nicht die Förderkulisse, sondern (wie eingangs beschrieben) der städtebauliche Entwurf eine Umgestaltung ausgeschlossen.“

Wurden wieder Fördergelder für den Umbau des Rosenplatzes ausgegeben?
„Das Geld anderer Leute“ – also in Fördertöpfen versenktes Steuergeld – wurde und wird auch bei der erneuten Sanierung des Rosenplatzes verwendet, die nach der Einfärbung im kommenden Jahr abgeschlossen sein soll. Nach Angaben der Stadtverwaltung hat die Stadt für die Sanierung des Rosenplatzes erneut Fördermittel in Höhe von rund 700.000 Euro erhalten. Insgesamt wird die Sanierung nur 10 Jahrenach dem ersten Versuch mit rotem Beton am Ende etwa 1,7 Millionen Euro gekostet haben.
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