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Datenschutzbeauftragte: Fortschritte bei digitaler Gesundheit und KI

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat im vergangenen Jahr bedeutende Fortschritte im Bereich der digitalen Gesundheit festgestellt. Bei der Vorstellung ihres 33. Tätigkeitsberichts in Berlin betonte sie die Wichtigkeit von Transparenz und Wahlfreiheit beim bevorstehenden Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA).

Transparenz und Wahlfreiheit bei der ePA

Die Bundesbeauftragte legte besonderes Augenmerk darauf, dass die elektronische Patientenakte ein Erfolg wird, indem sie Transparenz und Wahlfreiheit für die Nutzer gewährleistet. „Unser Ziel ist, dass niemand die ePA aufgrund mangelnder Information nutzt oder ablehnt“, erklärte die Beauftragte bei der Veranstaltung in Berlin. Ein zentrales Anliegen ist, dass die Versicherten ihre Widersprüche über alle verfügbaren Kommunikationskanäle einreichen können und die Krankenkassen ihre Informationspflichten in vollem Umfang erfüllen. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucher umfassend informiert sind und ihre Daten in sicheren Händen wissen.

Fortschritte im Forschungsdatenzentrum

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf den Entwicklungen im Forschungsdatenzentrum. Die Einhaltung der Grundsätze der Vertraulichkeit und Datenminimierung konnte hier sichergestellt werden, was die Arbeit des Zentrums erheblich voranbringt. Die Beauftragte hebt hervor, dass diese Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in den Umgang mit sensiblen Forschungsdaten beitragen.

Herausforderungen mit KI-Verordnung und Datenschutzrecht

Die Bundesbeauftragte thematisierte auch die zukünftigen Herausforderungen im Zusammenspiel von KI-Verordnung und Datenschutzrecht. Ziel sei es, grundrechtskonformes KI-Training und die Entwicklung innerhalb Europas zu ermöglichen. Sie betonte: „Das europäische Datenschutzrecht steht dem nicht entgegen.“ Alle, die sich an europäisches Recht halten, sollen die notwendige Beratung erhalten, um KI-Projekte erfolgreich zu verwirklichen. Bemerkenswert ist die Feststellung, dass eine KI, die rechtswidrig mit Daten trainiert wurde, unter bestimmten Voraussetzungen dennoch rechtskonform genutzt werden kann, ohne dass der Anwender automatisch für die gesamte Trainingsphase verantwortlich ist. Diese Klarstellung könnte für viele Unternehmen, die auf KI setzen, von großer Bedeutung sein.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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