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Das bedeutet der neue Bebauungsplan für die Johannisstraße und Filmpassage

Mit dem Bebauungsplan Nr. 679 plant die Stadt Osnabrück den Bereich zwischen Goldstraße, Johannistorwall, Kommenderiestraße und Johannisstraße städtebaulich aufzuwerten und innenstadtnahen Wohnraum zu verbessern. In dem Bereich liegt auch die ehemalige Filmpassage.

Zweiteilige Nutzung laut Bebauungsplan geplant

Bisher war für das Gebiet in den alten Bebauungsplänen, die viele Jahrzehnte alt sind, eine innenstädtische Nutzung festgelegt, deren Fokus insbesondere auf gewerblicher und kultureller Nutzung lag. Wer die Johannisstraße und das Gebiet zur Kommenderiestraße kennt weiß aber: Hier ist auch viel Wohnraum. Aus gegebenem Anlass hat die Stadt daher neue Pläne entwickelt, die ein Wohngebiet und eine urbane Nutzung voneinander trennen – und sie dennoch miteinander verbinden.

Bebauungsplan Nr. 679
Im Bebauungsplan ist die zweifache Nutzung farblich voneinander abgegrenzt: Der gelbe Bereich soll urban genutzt werden, das Wohngebiet ist rosa gekennzeichnet. / Screenshot: Bebauungsplan Nr. 679/ Stadt Osnabrück

Stärkerer Fokus auf Wohnen und Klima

Neben dem neu gekennzeichneten Wohngebiet bleibt die vielseitige Nutzung der an die Johannisstraße grenzenden Gebäude erhalten. „Damit wird die tatsächliche Nutzung des Gebiets rechtlich festgeschrieben und das Wohngebiet aufgewertet“, erklärt Alexander Reuschel, Fachdienstleiter des Bereich Stadtplanung der Stadt Osnabrück. Ein weiterer Fokus liegt auf ökologischen Aspekten, die in den alten Bebauungsplänen nicht berücksichtigt, heute jedoch für die städtebauliche Entwicklung in Osnabrück von großer Bedeutung sind. In diesem Zuge werden bestehende Bäume geschützt und für Neubauten die Dachbegrünung verpflichtend. Außerdem wird der Grad der versiegelten Fläche reduziert festgesetzt.

Neuer Bebauungsplan schafft Möglichkeiten für Besitzer

Das Projekt ist eine sogenannte Angebotsplanung. „Das bedeutet, dass die Bestandsgebäude in diesem Bereich natürlich so sein und bleiben dürfen, wie sie sind“, betont Reuschel. Bei Neubauten und grundlegenden Umbauten greifen jedoch die neuen Bebauungsregeln. Diese sollen den Besitzern und Bewohnern des Gebiets ein ruhiges, innenstadtnahes Wohnen mit idealer Anbindung und Versorgung ermöglichen.

Was bedeutet das für die Filmpassage?

Auch das Gebäude der Filmpassage ist in dem Bereich. Auf Nachfrage bestätigt Reuschel: „Das Wegerecht, das auf dem Grundstück der Filmpassage liegt, bleibt bestehen.“ Grund dafür sei, dass die Tiefgarage unter dem Neubaukomplex, der von dem Bebauungsplan ausgeschlossen ist, an die urbane Johannisstraße angebunden sein solle.

Neustadt-Carré
Der Neubaukomplex Neustadt-Carré ist von dem Bebauungsplan Nr. 679 ausgespart. Die Tiefgarage soll auch Parkplätze für Besucher der Johannisstraße bieten, daher bleibt das Wegerecht auf dem Grundstück der Filmpassage bestehen. / Foto: Hannah Meiners

Es habe Gespräche mit dem Besitzer des Grundstücks gegeben und die Nutzung des Gebäudes sei durch den neuen Plan nicht gefährdet, sagt Reuschel. „Die Stadt geht nicht davon aus, dass sich hier nochmal ein Kino ansiedelt, deshalb ist die Lage im Wohngebiet für den hinteren Teil des Grundstücks unproblematisch. Der vordere Bereich kann vielseitig nachgenutzt werden“, betont er. Was letztendlich aus der Filmpassage wird, liegt nicht in der Hand der Stadt, sondern in der des Besitzers. Zuletzt hat sich mit neuen Mietern etwas Leben in die Passage eingeschlichen.

Öffentlichkeitsbeteiligung ab Mitte Juli

Der Bebauungsplan wird mit dem Satzungsbeschluss des Stadtrats rechtskräftig. Dieser kann erst nach der Evaluierung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. „Wir wollen den Plan möglichst zeitnah im Stadtrat zur Abstimmung vorlegen“, verspricht Reuschel. Die Öffentlichkeitsbeteiligung startet am 14. Juli für einen Monat. Die Pläne sind im Bauamt im Dominikanerkloster in der Osnabrücker Altstadt ausgelegt oder können auf der Website eingesehen werden.


 
Hannah Meiners
Hannah Meiners
Hannah Meiners ist seit dem Dezember 2023 als Redakteurin im Team der Hasepost.
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