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CDU bekräftigt Unvereinbarkeitsbeschluss trotz Linken-Kooperation

Nach der temporären Zusammenarbeit zwischen Union, SPD, Linkspartei und Grünen bei der Fristverkürzung für den zweiten Wahlgang der Kanzlerwahl bekräftigt Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU), dass der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gegenüber der Linkspartei weiterhin Bestand hat. Spahn betont, das Vorgehen habe nicht gegen die Parteitagsentscheidung verstoßen.

Zusammenarbeit mit Linkspartei bleibt ausgeschlossen

Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) hat bekräftigt, dass der Unvereinbarkeitsbeschluss seiner Partei, der eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei ausschließt, weiterhin gilt. Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe) sagte Spahn: „Der vom Parteitag getroffene Unvereinbarkeitsbeschluss zur Linken gilt weiterhin.“ Er betonte zudem, dass es sich bei dem aktuellen Vorgang um einen rein formalen Antrag gehandelt habe: „Bei der Kanzlerwahl sei es ‚um einen geschäftsmäßigen Antrag zur Tagesordnung‘ gegangen.“

Spahn stellte klar: „Das verstößt weder gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss noch hebt es ihn auf. Die Koalition verfügt über eine eigene Mehrheit, mit der wir stabil und verlässlich regieren werden“, sagte er laut Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Hintergrund: Antrag nach gescheiterter Kanzlerwahl

Zuvor hatte nach dem Scheitern von CDU-Chef Friedrich Merz im ersten Wahlgang der Kanzlerwahl im Bundestag eine parteiübergreifende Initiative stattgefunden. Union und SPD stellten gemeinsam mit Linkspartei und Grünen einen Antrag, unmittelbar einen zweiten Wahlgang abzuhalten. Dafür war es notwendig, die sonst übliche Frist zu verkürzen. Für diese Fristverkürzung wurde eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag benötigt.

Diskussion um Unvereinbarkeitsbeschluss angestoßen

In Folge der gemeinsamen Abstimmung regte Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) am Mittwoch eine Debatte über den Unvereinbarkeitsbeschluss an. Die Diskussion innerhalb der Partei und Fraktion drehte sich dabei um die Frage, ob die Zusammenarbeit bei organisatorischen Fragen wie der Fristverkürzung den Grundsatzbeschluss berührt.

Alle zitierten Aussagen stammen aus dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe).

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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