Bundestag beschließt Finanzierung der Schieneninfrastruktur mit 69 Milliarden Euro

Der Bundestag hat eine Änderung des “Bundesschienenwegeausbaugesetzes” beschlossen, die vorsieht, dass der Bund sich künftig an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen kann. Die Maßnahme, die auch die Finanzierung von IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur und die Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes einschließt, wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linken-Gruppe verabschiedet und soll einen entscheidenden Schritt in Richtung klimaneutrale Mobilität darstellen.

Umstrittene Gesetzesänderung

Michael Theurer (FDP), Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr, sprach von dem “größten Investitionsprogramm in die Schiene in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland”. Neben den bereits vorgesehenen 42 Milliarden Euro in der mittelfristigen Finanzplanung kämen nun weitere 27 Milliarden hinzu. Mit diesen Maßnahmen werde der Weg für eine klimaneutrale Mobilität der Zukunft geebnet.

Kritik an der Umsetzung

Die CDU äußerte Zweifel an dem “Investitions-Turbo”. Michael Donth (CDU) zeigte sich enttäuscht, dass die Mittel für den Ausbau gekürzt würden und statt der von der Regierung zugesagten 45 Milliarden Euro wohl nur 27 Milliarden bereitstehen würden. Eine von der Bahn angekündigte “Streichungsliste” für Projekte sah er kritisch, da diese lediglich “auf den Sankt-Nimmerleinstag” verschoben würden. Donths Kollege, Ulrich Lange (CDU), kritisierte eine fehlende Kostenübernahme des Bundes für den Schienenersatzverkehr bei Sanierungen und stellte die Frage, wer die Kosten von einer Milliarde Euro für Busfahrer tragen solle.

Unterstützung aus der SPD

Detlef Müller (SPD), selbst Lokomotivführer, nannte das Gesetz einen Meilenstein und betonte die Notwendigkeit der Korridorsanierung: “Gerade die am stärksten belasteten Korridore des Schienennetzes sind in einem schlechten Zustand”. Er hob hervor, dass es wichtig sei, “dass wir mit dieser Novelle auch die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Korridorsanierung endlich auf den Weg bringen”.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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