Bundesjustizminister plant Reform des Familienrechts für lesbische Mütter

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant eine rechtliche Gleichstellung lesbischer Mütter. Darauf weisen Eckpunktepapiere seines Ministeriums hin, die in den kommenden Wochen veröffentlicht werden sollen und die eine Reform des Abstammungsrechts und des Umgangs-, Sorge- und Adoptionsrechts vorsehen. Die geplanten Reformen zielen darauf ab, der Vielfalt moderner Familienformen gerecht zu werden.

Reform des Abstammungsrechts

Laut Marco Buschmann (FDP) aus dem Justizministerium sollen lesbische Mütter gleichgestellt werden. Aktuell muss die Frau, welche das Kind in einer lesbischen Beziehung nicht ausgetragen hat, das Kind nach der Geburt adoptieren (über solch einen Fall aus dem Landkreis Osnabrück berichten wir aktuell). Mit der Reform würde die mit der Geburtsmutter verheiratete Frau automatisch Mitmutter. Bei unverheirateten lesbischen Paaren könnte die Partnerin der Geburtsmutter das Kind einfach anerkennen. Eine weitere Änderung betrifft die Einführung von Elternschaftsvereinbarungen. Demnach sollen Beteiligte vor der Geburt vertraglich klären, wer neben der Geburtsmutter der zweite rechtliche Elternteil sein soll. Die bestehende Regelung, dass ein Kind nur zwei rechtliche Eltern haben kann, bleibt jedoch bestehen.

Änderungen im Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht

Die Reformen sehen auch eine Liberalisierung von Sorgerechtsfragen vor. Die Erweiterung des “kleinen Sorgerechts” würde erlauben, dass neben den rechtlichen Eltern bis zu zwei weitere Personen sorgerechtliche Befugnisse erhalten könnten. Zudem sind neue Betreuungsregeln für getrennte Elternpaare geplant. Hier soll das Wechselmodell – das gemeinsame Leben der Kinder in beiden Elternhaushalten nach einer Trennung – gesetzlich geregelt werden und von Familiengerichten angeordnet werden können, berichtet “taz”.

Schutz vor häuslicher Gewalt und Änderungen im Adoptionsrecht

Das geplante Eckpunktepapier sieht einen verbesserten Schutz vor häuslicher Gewalt in Umgangs- und Sorgeverfahren vor, wobei erstmals auch Partnerschaftsgewalt explizit thematisiert wird. Die Gerichte sollen systematisch ermitteln, wenn es Anhaltspunkte für Gewalt gegenüber dem Kind oder dem anderen Elternteil gibt. Ein gemeinsames Sorgerecht bei Partnerschaftsgewalt soll grundsätzlich nicht in Betracht kommen. Darüber hinaus sollen auch unverheiratete Paare und Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften ein fremdes Kind adoptieren dürfen, so die Pläne des Justizministeriums.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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