Bundesgerichtshof bestätigte Urteile gegen “Clan” aus Ostercappeln

Vier Männer aus Ostercappeln im Landkreis Osnabrück wollten das Urteil des Landgerichts Osnabrück im sogenannten “Clan-Verfahren” nicht akzeptieren und gingen in Revision – weitestgehend ohne Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat am 7. März 2023 mit drei Beschlüssen die Entscheidungen des Landgerichts Osnabrück in einem Fall einer Einbruchserie und Raubes größtenteils bestätigt.

Geld aus kriminellen Aktivitäten wurde eingezogen

Die vier Angeklagten im Alter von 29 bis 39 Jahren wurden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten bis zu fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Einziehung von Taterträgen in Höhe von insgesamt 51.300 Euro wurde ebenfalls angeordnet.

Die Revisionen der Angeklagten wurden vom Bundesgerichtshof mit Ausnahme der Einziehungsentscheidungen und einzelner Änderungen des Schuldausspruchs verworfen. Die Urteile sind damit rechtskräftig.

 Geschäftszeichen 3 StR 397/22; 3 StR 398/22; 3 StR 399/22


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