Im Rahmen der regelmäßigen Bombenräumungen rund um das Lokviertel warnt die Stadt Osnabrück erneut eindringlich vor den Konsequenzen für Personen, die sich beharrlich weigern, Evakuierungsanordnungen Folge zu leisten. Stadtsprecher Simon Vonstein erklärt gegenüber unserer Redaktion, dass zwar keine Ersatzhaft vorgesehen sei, jedoch bei Nichtzahlung von Bußgeldern die so genannte Erzwingungshaft drohe.
Betreten des Sperrgebiets ist eine Ordnungswidrigkeit
Wer sich weigert, den Evakuierungsbereich zu verlassen, oder wer vor Ende der Maßnahme in das Sperrgebiet zurückkehrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt dokumentiert die Personalien der betreffenden Personen und leitet ein Bußgeldverfahren ein. Die Betroffenen erhalten im Nachgang eine schriftliche Anhörung zu dem Tatvorwurf. Innerhalb von 14 Tagen können sie dazu Stellung nehmen. Anschließend erfolgt eine Prüfung der Angaben – je nach Einlassung wird dann ein Bußgeldbescheid erlassen.
Wird gegen diesen Bescheid nicht binnen 14 Tagen Einspruch eingelegt, wird er rechtskräftig. Das Bußgeld muss anschließend innerhalb von zwei Wochen gezahlt werden. Kommt es auch dann nicht zur Zahlung, folgen zwei Mahnungen. Bleiben auch diese erfolglos, kann letztlich Erzwingungshaft angeordnet werden.
Droht die Haft, wird bezahlt
Wichtig zu wissen: Selbst mit dem Antritt der Haft wird das Bußgeld nicht erlassen – die Forderung bleibt bestehen. „Erfahrungsgemäß werden Bußgelder spätestens beglichen, wenn Erzwingungshaft droht“, betont der Stadtsprecher.
Laut Angaben der Stadtverwaltung beläuft sich die Summe der rechtskräftigen Forderungen nach der Bombenräumung am 17. November 2024 aktuell auf insgesamt 13.015,25 Euro, wovon bis heute 6.481 Euro beglichen wurden. In 19 Fällen wurde das Bußgeld bereits vollständig bezahlt, in weiteren 5 Fällen läuft die Zahlung über Raten. Die restlichen 25 Verfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
Störer sorgen für dreistündige Verzögerung
Die Stadt Osnabrück appelliert deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, im Fall von Evakuierungen mit den Behörden zu kooperieren – nicht nur, um Sanktionen zu vermeiden, sondern auch aus Rücksicht auf die Sicherheit aller Beteiligten. Bei der letzten Evakuierungsmaßnahme am 6. April haben Störer für erhebliche Verzögerungen gesorgt. Ohne sie hätten die Menschen rund drei Stunden eher in ihre Häuser und Wohnungen zurückkehren können.