Auf rund 3.000 Quadratmetern: An der Vehrter Landstraße entsteht ein neues Regenrückhaltebecken

Die SWO Netz startet jetzt mit dem Bau eines neuen Regenrückhaltebeckens an der Vehrter Landstraße. Die Maßnahme steht in Zusammenhang mit dem bevorstehenden Ausbau der Straße.

Rund 3.000 Quadratmeter groß ist die Fläche am westlichen Ende der wichtigen Querverbindung zwischen Hafen und der Dodesheide, nur einen Steinwurf entfernt von der Brücke über die Nette. Hier wird die Stadtwerke-Netztochter in den kommenden Monaten sicherstellen, dass das Regenwasser auch nach dem geplanten Ausbau der Vehrter Landstraße geregelt in die Nette abfließen kann. Das Becken wird dabei eine Art Puffer-Funktion erfüllen: Das Oberflächenwasser aus der Umgebung wird hier zunächst gesammelt, vorgereinigt, zurückgehalten und dann gedrosselt in die Nette abgeleitet. Gerade bei Starkregenereignissen wird ein solcher Puffer immer wichtiger, damit es nicht zu hohen Belastungen für die Nette kommt.

Fertigstellung im kommenden Frühjahr geplant

Die Bauarbeiten finden abseits der Vehrter Landstraße statt, daher wird es bis auf den Baustellverkehr zu keinen direkten verkehrlichen Einschränkungen kommen. Das neue Regenrückhaltebecken soll im kommenden Frühjahr fertiggestellt werden. Damit ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen, damit der Ausbau der Vehrter Landstraße mitsamt der Erneuerung von Versorgungs- und Entwässerungsleitungen voraussichtlich Mitte kommenden Jahres beginnen kann.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion