Anklage gegen ehemaligen Sanitätshausbetreiber aus Osnabrück wegen gewerbsmäßigen Betrugs

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat eine Anklage gegen den ehemaligen Inhaber eines Sanitätshauses aus Osnabrück wegen gewerbsmäßigen Betrugs sowie Urkundenfälschung in 50 Fällen erhoben. Ein Mitarbeiter einer örtlichen Arztpraxis wird ebenfalls beschuldigt, Beihilfe zu den genannten Straftaten geleistet zu haben. Dies teilte die Staatsanwaltschaft jetzt mit.

Schaden in Höhe von rund 180.000 Euro

Die Ermittlungen, die sich auf den Zeitraum von Januar 2018 bis Juli 2019 erstrecken, legen nahe, dass der ehemalige Betreiber des Sanitätshauses unrechtmäßig Leistungen für gesetzlich Versicherte abgerechnet haben soll. Dies geschah über einen Abrechnungsdienstleister, der mit verschiedenen Krankenkassen verbunden war. Um die Erbringung dieser Leistungen zu belegen, soll der Angeklagte gefälschte ärztliche Verordnungen vorgelegt haben. Die Krankenkassen zahlten daraufhin die geforderten Beträge an den Angeklagten aus. Der entstandene Schaden für die Krankenkassen beläuft sich insgesamt auf rund 180.000 Euro.

Half ein Mitarbeiter einer örtlichen Arztpraxis?

Darüber hinaus steht ein Mitarbeiter einer örtlichen Arztpraxis unter dem Verdacht, die gefälschten ärztlichen Verordnungen gemäß den Anweisungen des Sanitätshausbetreibers ausgestellt zu haben. Es wird angenommen, dass er dafür eine Entlohnung erhalten hat. Das Landgericht Osnabrück muss nun über die Zulassung der Anklageschrift entscheiden. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht festgelegt.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare sehen
 
Hasepost
Hasepost
Dieser Artikel ist keinem bestimmten Kollegen zuzuordnen.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion