HASEPOST
 
HASEPOST

3G-Regel in Bussen der VOS – Stichprobenkontrollen geplant

Titelbild: Die Maskenpflicht gilt in den Bussen der VOS schon länger, nun müssen die Mitfahrenden auch einen 3G-Nachweis erbringen. (Symbolfoto)

Ab dem heutigen Mittwoch, 24. November, gilt im bundesweiten Nahverkehr und somit auch in den Bussen der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS) die 3G-Regel. Fahrgäste müssen ihre Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test auf Verlangen vorweisen, um die Busse nutzen zu dürfen. Die VOS wird ab sofort entsprechende Stichprobenkontrollen im gesamten Tarifgebiet durchführen.

Grundlage der schärferen Corona-Regeln im Nahverkehr ist das heute in Kraft getretene neue Infektionsschutzgesetz. Mitfahren darf demnach nur, wer per Impfpass, Bescheinigung oder per App und mit gültigem Personalausweis belegen kann, dass sie oder er geimpft, genesen oder getestet ist. Dabei darf der negative Corona-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden alt sein, ein negatives PCR-Testergebnis reicht für 48 Stunden aus. Für Kinder und Jugendliche gelten Ausnahmeregelungen: Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler brauchen keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie sich den regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen.

3G-Nachweise sind vorzuzeigen

Für die Stichprobenkontrollen setzt die VOS externe Dienstleister ein, die bereits die Fahrscheinkontrollen durchführen. Die 3G-Nachweise sind den Kontrolleuren auf Verlangen vorzuzeigen. Die Kontrolleure können sich entsprechend ausweisen und werden in den Bussen im gesamten VOS-Gebiet unterwegs sein. Hinweise zur verpflichtenden 3G-Regel gibt es in den Bussen, auf der VOS-Webseite sowie in der VOSpilot-App.


 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.
Hallo Welt
Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

  

   

 

Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion

Ihre Meinung zu diesem Artikel ist uns wichtig

Bitte vergeben Sie bis zu 5 Sterne

1 Stern 2 Stern 3 Stern 4 Stern 5 Stern