Zu schnell unterwegs: Kontrollwoche der Polizeidirektion Osnabrück mit 820 Verstöße beendet

(Symbolbild) Polizei

Die Polizeidirektion Osnabrück setzte in der vergangenen Woche vom 21. bis 27. März 2022 den Schwerpunkt auf überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit. Von den Ostfriesischen Inseln bis zum Teutoburger Wald fanden durch 158 Beamte verstärkt und zielgerichtet Verkehrskontrollen statt. Dabei wurden 5.660 Fahrzeuge kontrolliert und 820 Verstöße festgestellt.

Im Landkreis Osnabrück fuhr beispielsweise ein Motorradfahrer mit 207 km/h bei erlaubten 70 km/h. Im Bereich Bramsche hatte es ein Fahrzeugführer ähnlich eilig, bei erlaubten 50 km/h fuhr dieser satte 115 km/h. Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 bis 70 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften, können mit 600 Euro Bußgeld, 2 Monaten Fahrverbot und 2 Punkten geahndet werden. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 70 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften, drohen 700 EUR Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte. Bei wiederholten Verstößen drohen noch höhere Werte.

Zu schnelles Fahren führte zu Verkehrsunfall

Infolge nicht angepasster Geschwindigkeit kam es ebenfalls im Bereich Bramsche zu einem Verkehrsunfall mit einem Trecker samt Tankanhänger. Der Fahrzeugführer bog zu schnell mit seinem Traktor nach rechts in eine Straße ein, wodurch der Anhänger nach links zur Seite kippte. Dabei wurden der Tank aufgerissen und ca. 20 Kubikmeter Gülle auf die Straße, in die Berme und in die Kanalisation gespült.

“Die Schwere der Verletzungen bei Verkehrsunfällen hängt unmittelbar mit der gefahrenen Geschwindigkeit zusammen. Besonders die gravierenden Geschwindigkeitsverstöße haben wir im Blick”, so Laura-Christin Brinkmann, Pressesprecherin der Polizeidirektion Osnabrück. “Raser und Drängler gefährden durch ihre aggressive Fahrweise ihre eigene Gesundheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer.”

Genug Abstand halten ist wichtig

Die Polizei empfiehlt innerhalb geschlossener Ortschaften einen Abstand von 15 Metern bei 50 km/h oder 3 Pkw-Längen. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt als Anhaltspunkt “halber Tachostand” bei guten Sicht- und Straßenverhältnissen, bei 100 km/h also 50 Meter. Eine optische Unterstützung können die Leitpfosten bieten, deren Abstand 50 Meter (außerhalb geschlossener Ortschaften) beträgt. Trotz aller Empfehlungen und Vorgaben sollten Fahrzeugführer jede Verkehrssituation individuell beurteilen und den Abstand zum Vorausfahrenden wie auch die Geschwindigkeit den unterschiedlichen Wetterlagen anpassen.


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Pressestelle Polizei
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