Bei einer Kontrolle auf einem Flohmarkt in Osnabrück haben Zöllner bereits am 21. Juni insgesamt 259 unversteuerte E-Zigaretten – so genannte Vapes – sichergestellt. Der geschätzte Steuerschaden beläuft sich laut Zoll auf rund 1.300 Euro.
Betroffene Ware beschlagnahmt
Die betroffene Ware wurde beschlagnahmt. Gegen den Anbieter wurde ein Steuerstrafverfahren sowie ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Bremen.
Straf- und steuerrechtliche Verfolgung
Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen auch sogenannte Substitute für Tabakwaren, wie Einweg-E-Zigaretten, der Tabaksteuer. Aktuell beträgt diese 0,26 Euro pro Milliliter Flüssigkeit. Zudem dürfen nikotinhaltige Vapes nur mit einer Maximalfüllmenge von zwei Millilitern verkauft werden. In vielen Fällen – so auch bei den sichergestellten Produkten – überschreiten die Geräte diese gesetzlich zulässige Menge deutlich.
Häufig stimmen auch die deklarierten Füllmengen oder die angegebene Anzahl an Zügen nicht mit dem tatsächlichen Inhalt überein – ein weiteres Problem, das bei der Kontrolle auffiel. Verstöße gegen diese Vorschriften werden von den zuständigen Behörden straf- und steuerrechtlich verfolgt.
