Die Zahl der Empfänger von BAföG-Leistungen ist im Jahr 2024 auf den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2000 gesunken. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) erhielten rund 612.800 Personen monatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die durchschnittliche Förderhöhe lag bei 635 Euro, während die Ausgaben des Bundes für die Förderung um neun Prozent zurückgingen.
Rückgang bei BAföG-Empfängern und Fördermitteln
Im Jahr 2024 erhielten laut Statistischem Bundesamt 612.800 Personen monatliche Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das entspreche einem Rückgang von 22.800 Personen oder vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr, teilte Statistisches Bundesamt (Destatis) am Freitag mit. Damit sank die Zahl der Geförderten auf den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2000, nachdem sie in den Jahren 2022 und 2023 leicht angestiegen war.
BAföG-Empfänger erhielten im Jahr 2024 durchschnittlich 635 Euro pro Monat, fünf Euro weniger als im Vorjahr. Die Ausgaben des Bundes für die BAföG-Förderung sanken im Vergleich zum Vorjahr um neun Prozent oder 316 Millionen Euro auf insgesamt 3,1 Milliarden Euro.
Mehrheit Studierende unter den Geförderten
Im Jahr 2024 waren 79 Prozent der BAföG-Geförderten Studierende (483.800 Personen), während 21 Prozent Schüler waren (129.000 Personen). Studierende erhielten monatlich im Durchschnitt 657 Euro, Schüler 539 Euro. Die Höhe des individuellen Förderbetrags ist laut Destatis abhängig von der besuchten Ausbildungsstätte – etwa Berufsfachschule oder Hochschule –, der Unterbringungssituation (bei den Eltern oder auswärts) sowie vom Einkommen der Geförderten und ihrer Eltern.
Die demografische Auswertung zeigt, dass BAföG-Geförderte im Jahr 2024 häufiger weiblich als männlich waren, typischerweise unter 25 Jahre alt und mehrheitlich nicht bei ihren Eltern wohnten. Der Frauenanteil unter den Geförderten lag wie in den Vorjahren mit 59 Prozent über dem Männeranteil von 41 Prozent. Zwei Drittel der Empfänger (67 Prozent) waren unter 25 Jahre alt, 71 Prozent wohnten nicht bei ihren Eltern.
Neues Förderinstrument: Studienstarthilfe
Ab dem Wintersemester 2024/2025 wurde laut Statistischem Bundesamt die „Studienstarthilfe“ als neues Förderinstrument im BAföG eingeführt. Dabei handelt es sich um einen einmaligen finanziellen Zuschuss zum Studienbeginn in Höhe von 1.000 Euro. Die Studienstarthilfe richtet sich an Personen unter 25 Jahren, die vor Beginn des Studiums bestimmte Sozialleistungen beziehen und sich erstmalig für ein Studium immatrikulieren. Die Förderung mit Studienstarthilfe erfolgt unabhängig von einem möglichen monatlichen BAföG-Bezug.
Im Jahr 2024 wurden 10.700 Personen mit einer Studienstarthilfe gefördert. Der Bund wendete dementsprechend 10,7 Millionen Euro für die Studienstarthilfe auf.
Der Anspruch auf Studienstarthilfe gründete sich meist auf Leistungen nach SGB II („Bürgergeld“), welche 61 Prozent der Geförderten vor Studienbeginn bezogen. Bei 21 Prozent war der Bezug von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz maßgeblich, bei 16 Prozent der Bezug von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Wie Destatis weiter mitteilte, war der Frauenanteil unter den Studienstarthilfe-Geförderten mit 57 Prozent höher als der Männeranteil (43 Prozent).
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
