„Wohngeld Plus“: Städtische Wohngeldstelle bereitet sich auf dreimal so viele Anträge vor

Stadthaus

Zum 1. Januar 2023 kommt die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands. Rund zwei Millionen Haushalte können zukünftig das neue „Wohngeld Plus“ erhalten – bisher sind es rund 600.000. Auf diese Verdreifachung muss sich auch die Wohngeldstelle Osnabrück einstellen, von deren Seite die Reform trotz zusätzlicher Arbeitsbelastungen grundsätzlich begrüßt wird.

Das neue Wohngeld-Plus-Gesetz bedeutet für viele Menschen, dass sie ab Jahreswechsel mehr Wohngeld erhalten. Der Betrag wird sich 2023 um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat. Außerdem werden dann voraussichtlich dreimal so viele Menschen wie bisher wohngeldberechtigt sein – eine große Herausforderung für die Wohngeldstellen, etwa von der Stadt Osnabrück.

Wohngeldstelle nimmt „einige organisatorische Anpassungen” vor

„Ganz allgemein begrüßen wir es, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern die Zuschüsse ausweiten wird. Wir erleben eine Teuerung in allen Bereichen und insofern ist es gut, wenn Menschen mit geringem Einkommen auch die notwendige Unterstützung bekommen“, sagt Heike Pape, Vorstand für Soziales, Bürgerservice und Personal bei der Stadt Osnabrück. Auf kommunaler Ebene sei man nun in der Verantwortung, das Vorhaben bestmöglich umzusetzen. „Wir werden dazu einige organisatorische Anpassungen vornehmen müssen“, erklärt Pape, die trotz lobender Worte auch Kritik an den Bund richtet: „Wir hätten uns gewünscht, dass der Bund in diesem Zusammenhang mehr auf Entbürokratisierung geht. Das hätte vieles vereinfacht. Jetzt hoffen wir weiterhin, dass das Land Vereinfachungen für die Sachbearbeitung ermöglicht.“

Die städtische Wohngeldstelle will der künftig stark steigenden Zahl an gestellten Anträgen nun mit einigen Anpassungen unter anderem im ServicePortal entgegentreten. „Wenn jemand unsicher ist, ob er antragsberechtigt ist, dann steht ihm bereits der Wohngeldrechner der Stadt Osnabrück zur Verfügung“, so Victoria Haschler, Leiterin des Fachdienstes Allgemeine Sozialleistungen. Auch eine Hotline (0541 3233444) wurde bereits neu ins Leben gerufen, unter der wochentags ab neun Uhr Anfragen an die Sachbearbeitenden gerichtet werden können. „Voraussichtlich ab nächster Woche wird es dann auch ein Video-Tutorial geben, in dem eine Mitarbeiterin durch den Prozess der Antragstellung führt“, ergänzt Haschler. Abgerundet wird das künftige Angebot mit dem städtischen Chatbot Toni, der ebenfalls Fragen zur Wohngeldreform beantworten kann – und das sogar in fünf Sprachen. Er öffnet sich automatisch mit dem Service-Portal. Als weitere Maßnahme wurden bereits jetzt fünf neue Planstellen in der Wohngeldstelle geschaffen, die auch besetzt werden können.

Lange Bearbeitungszeit

Trotz mehr Stellen rechnet Pape mit einer langen Bearbeitungszeit für einen Antrag: „Zwölf Wochen – Tendenz steigend.” Um die Bearbeitungszeiten erträglich zu halten, ruft die Stadt die Bürgerinnen und Bürger daher dazu auf, einige Punkte zu beachten. So erhalten beispielsweise alle Bezieherinnen und Bezieher, die bereits jetzt Wohngeld bekommen, ab Januar automatisch mehr Geld, sofern ihr Bewilligungszeitraum nicht endet. Hierfür müssen sie keinen neuen Antrag stellen. Wer einen Antrag stellt, sollte auf jeden Fall darauf achten, alle Unterlagen vollständig einzureichen.

Antragsteller müssen selbst aktiv werden

Haschler ist sich bewusst: „Eine Verdreifachung der Antragsteller ist schon heftig!“ Dennoch appelliert sie an die antragsberechtigten Bürgerinnen und Bürger, auch wirklich einen Antrag zu stellen: „Wichtig ist: Die Leute müssen selbst aktiv werden.“ Nicht nur für wenige sei die Antragstellung aufgrund einer finanziellen Misslage unangenehm, „aber es ist das gute Recht, einen Antrag zu stellen und die Unterstützung zu erhalten“.

Der Versand des Antrags und der erforderlichen Dokumente ist auf verschiedenen Wegen möglich. So können die Unterlagen über das Service-Portal der Stadt Osnabrück, per E-Mail an oder auch per Post an die Wohngeldstelle im Stadthaus 2 (Natruper-Tor-Wall 5, 49076) geschickt werden. Wer die Unterlagen persönlich abgeben möchte, kann sie im Briefkasten des Stadthauses 1 einwerfen. Vordrucke für die Unterlagen stehen online zum Herunterladen bereit.

Anspruch auf das Wohngeld haben Haushalte, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Die Reform ist Teil des aktuellen Entlastungspaketes der Bundesregierung und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt.


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Maurice Guss
Maurice Guss
Maurice Guss absolvierte im Herbst 2019 ein Praktikum bei der HASEPOST. Im Anschluss berichtete er zunächst als freier Mitarbeiter über spannende Themen in Osnabrück. Seit 2021 arbeitet er fest im Redaktionsteam und absolviert ein Fernstudium in Medien- und Kommunikationsmanagement. Nicht nur weil er selbst mehrfach in der Woche auf dem Fußballfeld steht, berichtet er besonders gerne über den VfL Osnabrück.

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