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Wissenschaftlicher Beirat fordert weitreichende Anpassungen der Schuldenbremse

Der wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium fordert in einem neuen Gutachten eine Überarbeitung der Schuldenbremse, um staatliche Investitionen zu fördern. Mit der vorgeschlagenen „Goldenen Regel Plus“ könnten Nettoinvestitionen durch Kredite finanziert und gleichzeitig Konsumausgaben begrenzt werden.

Gutachten kritisiert aktuelle Schuldenbremse

Der wissenschaftliche Beirat, mit Eckhard Janeba als Vorsitzendem, sieht in der aktuellen Ausgestaltung der Schuldenbremse „Fehlanreize“, die zu geringen staatlichen Investitionen führen. Dies geht aus einem Gutachten hervor, über das das Handelsblatt berichtet. Die Experten empfehlen daher eine Anpassung der Finanzpolitik.

Goldene Regel Plus als neuer Ansatz

Die von den 38 Ökonomen und Juristen des Beirats vorgeschlagene „Goldene Regel Plus“ sieht vor, dass staatliche Konsumausgaben weiterhin durch die Schuldenbremse beschränkt bleiben. Nettoinvestitionen hingegen könnten frei durch Kredite finanziert werden. Damit wären erstmalig getätigte Investitionen nicht mehr von der Schuldenbremse betroffen. Dies würde laut Beirat zu einer besseren Verteilung der Lasten zwischen den Generationen beitragen.

Überprüfung durch Expertengremium und Investitionsfördergesellschaften

Zur Abgrenzung von Konsumausgaben und Investitionen schlägt der Beirat eine Überprüfung durch ein Expertengremium oder den Bundesrechnungshof vor. Zudem könnte der Staat „Investitionsfördergesellschaften“ gründen, denen er jährlich einen festen Betrag für ausschließlich Investitionszwecke zuweisen müsste. Dies würde laut Gutachten eine „Planungssicherheit“ gewährleisten.

Kritik an bisheriger Finanzpolitik der Bundesregierung

Deutliche Worte fand der Beirat für die bisherige Praxis der Bundesregierung, die verstärkt auf schuldenfinanzierte Sondervermögen für Investitionen gesetzt hat. Diese Politik sei laut Beirat „nicht nachhaltig“ und diene lediglich dazu, die tatsächlichen finanziellen Bedarfe „zu verschleiern“. Eine solche Praxis wurde kürzlich vom Bundesverfassungsgericht gestoppt.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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