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Wirtschaftsweise Schnitzer fordert deutlich höhere Steuern auf Firmenerbschaften

Die Vorsitzende des Sachverständigenrats Wirtschaft, Monika Schnitzer, plädiert für eine stärkere Besteuerung von Firmenerben. Eine höhere Belastung des Betriebsvermögens vererbter Unternehmen sei aus ihrer Sicht möglich, ohne Arbeitsplätze zu gefährden, und aus Gründen der Steuergerechtigkeit geboten. Schnitzer rechnet zudem damit, dass die derzeitige Regelung zur Erbschaftsteuer vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben wird.

Forderung nach höherer Besteuerung von Firmenerben

Die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, hat sich dafür ausgesprochen, Firmenerben stärker zu besteuern. „Das Geldvermögen privater Haushalte wird unverhältnismäßig viel höher besteuert als das Betriebsvermögen von vererbten Unternehmen“, sagte Schnitzer der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). „Die bisher praktizierte weitgehende Schonung des Betriebsvermögens ist aus ökonomischer Sicht nicht notwendig.“

Eine höhere Besteuerung sei möglich, „auch ohne Arbeitsplätze zu gefährden“, sagte Schnitzer der „Rheinischen Post“. „Und sie ist richtig. Schon aus Gründen der Steuergerechtigkeit.“

Weitere Vermögen und internationale Studien

Die Münchener Ökonomin verwies darauf, dass neben der Firma oft noch andere Vermögen vererbt werden. „Oft steht noch anderes Vermögen zur Verfügung. Da finden sich neben liquiden Konten auch Gemälde, Oldtimer oder der Privatjet – gerade wenn es um sehr hohe Erbschaften geht. Hier ist eine höhere Besteuerung möglich und hätte, wie internationale Studien zeigen, keine negative Wirkung auf Arbeitsplätze“, sagte Schnitzer der „Rheinischen Post“.

Spielraum durch Vorsorge und erwartetes Urteil

Die Chefin des Sachverständigenrats Wirtschaft argumentierte, dass Eigentümer auch vorsorgen können. „Die Eigentümer können Vorsorge treffen und Rücklagen bilden. Die Steuer kann langfristig gestundet werden“, sagte Schnitzer der „Rheinischen Post“.

Im neuen Jahr wird ein Urteil des Verfassungsgerichtes zur Erbschaftsteuer erwartet. „Das Verfassungsgericht wird im neuen Jahr ein Urteil dazu verkünden. Ich vermute, dass die bisherige Regelung keinen Bestand haben wird“, sagte Schnitzer weiter der „Rheinischen Post“.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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