Wildunfall auf A30 in Osnabrück: Was tun, wenn man verletztes Wild findet?

Gegen 14:10 Uhr kam es am Samstag, den 14.11.2020, auf der Autobahn A30 zu einer Kollision eines Greifvogels mit einem PKW. Der Wagen war in Fahrtrichtung Osnabrück zwischen Gesmold und Bissendorf unterwegs. Ohne anzuhalten setzte die Fahrerin die Fahrt fort, das Tier blieb verletzt liegen. Doch was ist zu tun, wenn ein verletztes Tier gefunden wird?

“Kurz hinter dem Rastplatz Rottkamp fuhr das Auto auf der Überholspur, als von rechts ein großer Vogel tief über die Fahrbahn flog und auf die Windschutzscheibe des PKW prallte. Im hohen Bogen wurde das Tier über den Mittelstreifen und die beiden entgegengesetzten Fahrspuren geschleudert”, berichtete ein Augenzeuge, der sich hinter dem betroffenen Fahrzeug befand. Im Vorbeifahren konnte der Augenzeuge anschließend erkennen, dass deutliche und lange Risse durch die Windschutzscheibe gingen. Die Fahrerin habe ziemlich geschockt gewirkt, setzte jedoch ihre Fahrt ohne anzuhalten oder an der nächsten Ausfahrt zu stoppen fort.

Zeugen nehmen Vogel in Obhut

Weitere Augenzeugen, welche die Autobahn in entgegengesetzter Richtung befuhren, wurden auf das Tier aufmerksam, hielten an und retteten den Vogel vom Seitenstreifen. Sichtlich benommen und nahezu bewegungs- aber nicht leblos nahm das Ehepaar den verletzten Falken in ihre Obhut. Wenig später erlag das Tier jedoch seinen Verletzungen.

Wildunfall auf A30 in Osnabrück: Was tun, wenn man verletztes Wild findet?
Kurz nach dem Unfall verstarb der Falken.

Polizei bei Vögeln nicht zuständig

Doch was tun, wenn man ein verletztes Wildtier findet? Hier gibt es offenbar eine problematische Situation. Der besagte Augenzeuge hatte die Polizei dazu angerufen, die im Falle eines verletzten Vogels aber nicht zuständig sei. Die Beamtin in der Leitstelle teilte mit, dass derjenige, der das Tier zum Tierarzt bringt, entstehende Kosten tragen muss. Sie verwies auf Google und private Initiativen, die sich solchen Fällen annehmen würden.

Tiere dürfen nicht immer mitgenommen werden

Die Tierrechtsorganisation PETA gibt dazu auf ihrer Seite erste Tipps: Um auf den Notfall vorbereitet zu sein, könnten Transportboxen, eine Decke, dickere Handschuhe, ein Besen und weitere Gegenstände hilfreich sein und im Auto mitgeführt werden. Bei erwachsenen Wildtieren sei zudem immer besondere Vorsicht zu bewahren. Laut Bundesnaturgesetz ist es außerdem verboten geschützte Tiere mit nach Hause zu nehmen – dazu zählen auch Igel oder Eichhörnchen. Kranke oder verletzte Tiere dürfen jedoch privat gesund gepflegt und wieder frei gelassen werden.

Zwei Anlaufstellen für verletzte Vögel

Mehr Hilfe dürften da Telefonnummern von geeigneten Anlaufstellen leisten. Die Stadt Osnabrück informiert dazu auf ihrer Homepage kurz und knapp, dass es in Niedersachsen 22 ehrenamtlich arbeitende vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz anerkannte Betreuungsstationen für Wildtiere gebe, zwei davon in Osnabrück. Viele Vogelarten könnten demnach im Zoo Osnabrück versorgt werden, ansonsten bietet die private Auffangstation von Wolfgang Herkt für alle Vogelarten Hilfe an. Anders jedoch äußert sich das Geschehen im Falle von verletztem Wild wie beispielsweise Rehen oder Füchsen.

Polizei gibt Jagdwächter Bescheid

Als ersten Ansprechpartner in der Region schlägt Google die Wildhilfe Osnabrück vor. Ein kurzer Blick auf die Facebookseite verrät jedoch, dass das Angebot seit kurzem deutlich eingeschränkt wurde. Hauptaugenmerk werde künftig auf Vögel und Igel liegen. Andreas Peters, Vorsitzender des NABU Osnabrück weiß weiter: Im Falle eines verletzten Wildtieres wie einem Reh oder einem Fuchs sei der jeweilige Jagdpächter zuständig und müsse das Tier notfalls von seinem Leid erlösen. Um auch den richtigen Jagdpächter zu finden, müsse vorab die Polizei kontaktiert werden.

Wildunfall: Versicherung zahlt nicht immer

Bis dahin, rät der NABU weiter, sei es wichtig, die Unfallstelle abzusichern. Im Anschluss sei es zudem empfehlenswert sich vom zuständigen Jagdpächter bzw. der Polizei eine “Wildunfallbescheinigung“ ausstellen zu lassen, um sich für einen möglichen Versicherungsfall abzusichern. Ob die Versicherung dann jedoch zahlt, hänge von verschiedenen Faktoren sowie der Versicherung selbst ab.

Der wohl beste Tipp zum Schluss: Augen auf im Verkehr, um die Wahrscheinlichkeit eines (Wild)Unfalls zu minimieren!


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