Was ist bei einem neuen Balkongeländer zu beachten?

Foto: Das Balkongeländer muss den Anforderungen an die Sicherheit genügen!

Ein Balkongeländer ist ein wichtiger Bestandteil der Architektur eines Hauses. Um es zu erneuern, müssen einige relevante Fakten beachtet werden. Hinsichtlich der optischen Belange gilt es, das richtige Material auszusuchen.

Wichtiger noch als das Design sind bei einem Wechsel des Balkongeländers Fragen der Sicherheit und Statik. Verankerung, Abstände und Höhe müssen den Normen entsprechen, besonders im Hinblick auf ältere Menschen und Kinder. Die Vorschriften dazu werden in den einzelnen Landesbauordnungen explizit dargelegt. Diese enthalten eine Reihe ergänzender Regelungen, die beachtet werden müssen.

Balkongeländer – welche Materialien sind erlaubt?

Bei der Materialwahl können diverse Baustoffe verwendet werden, sofern die baulichen Bestimmungen eingehalten werden:

  • Edelstahl ist ein robustes Material mit einer zeitlosen Optik. Es lässt sich vorzüglich mit Glas- oder Holzelementen verbinden. Balkongeländer aus Edelstahl sind korrosionsfest und können stabil und sicher verankert werden. Im Handel sind sie bei spezialisierten Anbietern wie mgbtechnik (https://www.mgbtechnik.com/) in den unterschiedlichsten Ausführungen erhältlich.
  • Holz ist der bevorzugte Werkstoff, wenn das Haus einem eher ländlichen, rustikalen Baustil entspricht. Es schafft eine gemütliche Atmosphäre, ist allerdings pflegeintensiv. Ein Geländer aus Holz muss regelmäßig abgeschliffen und gestrichen werden.
  • Glas gilt derzeit als besonders schick und elegant. Das Material ist sehr witterungsbeständig, muss aber turnusmäßig gereinigt werden. Wer seine Privatsphäre geschützt wissen möchte, greift auf Milchglas oder gefärbtes Glas zurück. Zur Verankerung eignen sich Pfosten und Befestigungen aus Edelstahl.
  • Aluminium als Basismaterial eignet sich für Balkongeländer an modernen Gebäuden. Der Werkstoff ist sehr pflegeleicht, robust und witterungsbeständig. Zudem schützt Aluminium vor Wind und unerwünschten Blicken der Nachbarschaft.

Balkongeländer und die Sicherheit

Bei der Gestaltung eines Balkongeländers steht die Sicherheit im Vordergrund. Daher schreiben die meisten Landesbauämter die Höhe sowie den Abstand zwischen den Geländerpfosten vor. Dabei ist in der Regel DIN 18065 maßgeblich. Die technische Norm beschreibt die Maße von Treppen und Treppengeländern, wird aber auch zur Bemessung von Umwehrungen, wie Balkongeländer im Bürokratendeutsch genannt werden, herangezogen.

Dabei gilt für die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, dass ein Geländer bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 Metern mindestens 90 cm hoch sein muss. Alle Wohnungen, deren Absturzhöhe 12 Meter überschreitet, müssen mit Balkongeländern ausgestattet sein, die mindestens 110 cm hoch sind.

Während diese Vorgaben in Nordrhein-Westfalen ausreichen, kommt in Niedersachsen die DIN 18065 zur Anwendung. Zudem darf zum Schutz der Kinder der lichte Abstand zwischen Geländer und Balkon nicht mehr als 6 cm betragen. Vertikale und horizontale Streben und Pfeiler dürfen nicht mehr als 12 cm voneinander entfernt eingesetzt werden. Das soll den Leitereffekt (Überklettern) unterbinden und Kinder daran hindern, dass sie ihren Kopf hindurchstecken.

Was ist bei der Montage zu beachten

Wer sein Balkongeländer im Do-it-Yourself-Verfahren bauen möchte, darf dies in der Regel tun. Alternativ dazu kann bei einem lizenzierten Fachhändler ein Bausatz gekauft werden. Dabei sind den Aspekten der Sicherheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken, weil der Erbauer für spätere Unfälle verantwortlich gemacht werden kann. In vielen Fällen ist eine Genehmigung bei der zuständigen Baubehörde einzuholen.

Ein neues Balkongeländer muss den statischen Anforderungen genügen. Dabei gibt DIN 1055 Aufschluss. Wir empfehlen, einen Statiker zu beauftragen, damit die maßgeblichen Werte exakt errechnet werden.

Verbreitete Fehler beim Anbau von Balkongeländern

Beim Aufbau von Balkongeländern sind noch einige weitere Details zu beachten. Damit können unnötige Fehler vermieden werden, die zu nachträglichen Kosten führen können oder im schlimmsten Fall einen Unfall hervorrufen:

  • Beim Kauf eines Bausatzes sind die entsprechenden Sicherheitsnachweise zu beachten.
  • Ein Blick in die neueste Ausgabe der maßgeblichen Landesbauordnung empfiehlt sich.
  • Balkongeländer im Eigenbau sollten nach der Fertigstellung sicherheitstechnisch abgenommen werden. Wird ein Fachbetrieb beauftragt, kümmert sich dieser um die Abnahme.
  • Die verwendeten Dübel und Schrauben müssen für die jeweilige Belastung zugelassen sein.
  • Über die Beschaffenheit und die Bestimmungen zur Belastung der einzelnen Bauteile kann sich in den Einheitlichen Technischen Baubestimmungen (ETB) informiert werden.


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Redaktion Hasepost
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