Warnung vor Normalisierung rechtsextremer Sprache durch Björn Höcke

Im Zuge des Prozessbeginns gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke warnt Felix Klein, der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, vor einer Normalisierung rechtsextremistischer Sprache. Höcke wird vorgeworfen, bei einer Veranstaltung eine verbotene SA-Losung verwendet zu haben, was Klein als Gefahr für die Demokratie und eine Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen sieht.

Gefahr einer Verschiebung des politischen Diskurses

Felix Klein, der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, äußerte seine Sorge gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass eine Normalisierung rechtsextremistischer Sprache die Demokratie gefährden und nationalsozialistische Verbrechen relativieren könnte. “Ich sehe darin den Versuch, Begriffe aus der NS-Zeit in den politischen Diskurs einzuführen und damit zu normalisieren”, so Klein. Er fügte hinzu, dass der besagte Vorfall als der Versuch angesehen werden kann, den gesamten Diskurs zu verschieben.

Bereits bekannte Provokationen von Höcke

Es ist nicht das erste Mal, dass Björn Höcke, der Thüringer AfD-Chef, durch provokative Äußerungen auffällt. “Bereits die Bezeichnung des Holocaustmahnmals in Berlin als `Denkmal der Schande` war ein Frontalangriff gegen unsere Erinnerungskultur”, sagte Klein. Höcke ist dafür bekannt, seine Grenzen auszutesten und die öffentliche Meinung zu polarisieren.

Die Anklage gegen Höcke

Vor dem Landgericht in Halle begann der Prozess gegen Höcke, dem vorgeworfen wird, bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg am 29. Mai 2021 eine verbotene SA-Losung verwendet zu haben. Die Anklage wurde wenige Wochen vor Prozessbeginn erweitert, da Höcke bei einer Veranstaltung der AfD in Gera am 12. Dezember 2023 die verbotene Losung erneut verwendet haben soll, obwohl er sich der Strafbarkeit bewusst war.

Änderung im Verfahrensverlauf

Die Anklage wegen des Vorfalls in Gera wurde kurzfristig von der Hauptanklage getrennt, da Höcke einen weiteren Verteidiger hinzugefügt hatte. Die Staatsanwaltschaft beantragte jedoch, beide Fälle wieder zu verbinden, da die Äußerung in Gera sich “strafschärfend ausüben” könne. Das Gericht muss dieses Video ohnehin sichten, weshalb keine Verlängerung des Prozesses zu befürchten ist.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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