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Wagenknecht-Bündnis klagt auf Neuauszählung der Bundestagswahl

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um eine Neuauszählung der Stimmen zur Bundestagswahl zu erwirken. Der Partei fehlen 13.435 Stimmen, um in den Bundestag einzuziehen. Laut der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Mittwochausgabe) sollen im Laufe der Woche weitere Klagen folgen.

Hintergrund der Klage

Christoph Degenhart, Staatsrechtler und Vertreter des BSW vor dem Bundesverfassungsgericht, erklärte gegenüber der FAZ, dass der knappe Wahlausgang eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs vor der Feststellung des amtlichen Endergebnisses erfordert. „Andernfalls drohen Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des Wählerwillens“, so Degenhart.

Forderungen der Parteivorsitzenden

Die Parteivorsitzende Sahra Wagenknecht äußerte den Verdacht, dass „einige tausend BSW-Stimmen“ möglicherweise falsch anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet wurden. „Der Respekt vor den Wählern“ erfordere, dass mögliche Fehler genau geprüft und korrigiert werden. Dies sei nur durch eine Neuauszählung vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses möglich, so Wagenknecht.

Verfahren der Ergebnisfeststellung

Die vorläufige Ergebnisdarstellung der Bundeswahlleiterin basiert auf den sogenannten „Schnellmeldungen“ aus der Wahlnacht. Diese haben jedoch keinen rechtlichen Status, da erst die endgültigen Feststellungen der Wahlausschüsse entscheidend sind. Während der Ergebnisübermittlung werden die Ergebnisse anhand von Niederschriften überprüft, und es kann zu kleineren Abweichungen kommen, die durch Nachzählungen und Korrekturen entstehen. Diese sind laut Bundeswahlleiterin bei jeder Wahl üblich. Die endgültige Bekanntgabe des amtlichen Ergebnisses der Bundestagswahl 2025 erfolgt voraussichtlich am 14. März durch den Bundeswahlausschuss.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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