VfL Osnabrück: Möller wechselt zum SV Lippstadt

Der VfL Osnabrück und Tim Möller haben den Vertrag des Spielers in beiderseitigem Einvernehmen ausgelöst. Damit verlässt das VfL-Eigengewächs die Lila-weißen nach 13 Jahren und wechselt in die Regionalliga zum SV Lippstadt.

2009 wechselte Tim Möller in das Nachwuchsleistungszentrum des VfL Osnabrück und durchlief alle Jugendmannschaften. 2018 feierte er sein Profidebüt in der 3. Liga. In der Folge war der gebürtige Osnabrücker in der Saison 19/20 an die Sportfreunde Lotte ausgeliehen, ehe er an die Bremer Brücke zurückkehrte. Insgesamt stehen neun Profieinsätze für Lila-Weiß in der Bilanz des 22-Jährigen, drei davon in der 2. Bundesliga.

Mehr Spielzeit als Wechselgrund

„Mit der Vertragsauflösung entsprechen wir dem Wunsch von Tim, der für seine sportliche Entwicklung dringend Spielpraxis benötigt, die wir ihm beim VfL nicht garantieren können“, erklärt VfL-Sportdirektor Amir Shapourzadeh.

„Ich bin sehr dankbar für die schöne Zeit beim VfL mit vielen tollen Momenten und großen Highlights. Ich habe allerdings für mich entschieden, eine neue Aufgabe zu suchen. Beim SV Lippstadt erhoffe ich mir deutlich mehr Spielzeit, die für meine sportliche Entwicklung von großer Bedeutung ist“, so Tim Möller über seine Beweggründe zum Wechsel.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion