VfL-Jahreshauptversammlung am Sonntag

VfL Osnabrück (Wappen)

Der VfL Osnabrück lädt seine Mitglieder am Sonntag, den 14. November 2021 um 11 Uhr zur Jahreshauptversammlung in die OsnabrückHalle ein. Es stehen wichtige Wahlen auf dem Programm.

Am Sonntag, den 14. November 2021 findet um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) die Jahreshauptversammlung des VfL von 1899 e.V. Osnabrück in der OsnabrückHalle (Schlosswall 1-9, 49074 Osnabrück) statt. Alle Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen an der Versammlung teilzunehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

3G-Veranstalung

Die Jahreshauptversammlung findet als 3G-Veranstaltung statt. Das bedeutet, dass alle Vereinsmitglieder entweder genesen, geimpft oder getestet sein müssen. Der Antigenschnelltest muss von einem zertifizierten Testzentrum ausgestellt sein und darf nicht älter als 24 Stunden alt sein. Alle Teilnehmenden müssen den 3G-Status am Einlass nachweisen und außerdem zwingend den Mitgliedsausweis und ein entsprechendes Lichtbilddokument zum Abgleich vorzeigen.

Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung kommen erstmals auch elektronische Hilfsmittel zum Einsatz. Diese Maßnahme dient dazu, die organisatorischen Abläufe insgesamt sicherer und effektiver zu gestalten und insbesondere zu beschleunigen.

Wahlen

Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung finden verschiedene Wahlen für unterschiedliche Gremien statt. Abstimmungsberechtigt sind laut §8 Absatz 2 der Satzung Mitgliederinnen und Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten vor dem Abstimmungstermin Mitglied des Vereins sind sowie vor der Abstimmung einen vollen Jahresbeitrag gezahlt haben. Die anwesenden und stimmberechtigten Vereinsmitglieder können über einen neuen Präsidenten abstimmen, bis zu drei Vizepräsidenteninnen und -präsidenten wählen, zwei freie Plätze im Beirat und drei freie Plätze im Aufsichtsrat besetzen sowie zwei Personen für den Ehrenrat bestimmen.

  • Präsident: Ein Präsident wird gewählt, es gibt einen Kandidaten (Holger Elixmann)
  • Vizepräsidentin und Vizepräsident: Bis zu drei Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen werden gewählt, es gibt eine Kandidatin und vier Kandidaten  (Christoph Determann, Nikolaus Hahnenkamp, Ira Klusmann, Werner Negwer und Michael Wernemann)
  • Beirat: Es werden zwei Beiratsmitglieder gewählt, es gibt drei Kandidaten (Tobias Eismann, Manfred Hülsmann, Alexander Stuckenberg)
  • Aufsichtsrat: Es werden drei Aufsichtsratsmitglieder gewählt, es gibt bis zu vier Kandidaten (Christoph Determann (im Falle der Nicht-Wahl als Vizepräsident), Frank Knäuper, Lisa Roggenkamp und Alexander Stuckenberg (für den Fall der Nicht-Wahl in den Beirat))
  • Ehrenrat: Es werden zwei Ehrenratsmitglieder gewählt, es gibt zwei Kandidaten (Christian Lötzke und Anna Müller)

Wahlprozedere

Bei der Wahl stehen jedem stimmberechtigten Mitglied laut §11 Absatz 3 der Satzung so viele Einzelstimmen zu, wie Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen sind. Eine Vereinigung der Einzelstimmen auf eine der Kandidateninnen oder einen der Kandidaten ist nicht zulässig. Es können jedoch auch weniger Einzelstimmen abgegeben werden.

Gewählt sind diejenigen Kandidaten und Kandidatinnen, die in der Reihenfolge der für sie abgegebenen gültigen Stimmen die meisten Stimmen erhalten haben und die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen. Die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen, bezogen auf die Einzelwahl(en), errechnen sich aus der Anzahl der abgegebenen Votings, abzüglich der ungültigen Votings sowie der Stimmenthaltungen.


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