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Verwaltungsgerichte in Niedersachsen durch Besoldungsklagen überlastet

Der Bund der niedersächsischen Verwaltungsrichter warnt vor einer Überlastung der Verwaltungsgerichte im Land, ausgelöst durch zahlreiche Klagen von Beamten gegen die Besoldungsordnung. Nach Angaben des Verbandspräsidenten Gert-Armin Neuhäuser drohen die Gerichte mit sinnloser Arbeit blockiert zu werden, da eine Entscheidung in der Sache aktuell nicht möglich ist.

Warnung vor Überlastung der Verwaltungsgerichte

Der Bund der niedersächsischen Verwaltungsrichter sieht eine Überlastung der Verwaltungsgerichte durch die Vielzahl an Klagen niedersächsischer Beamter gegen die Besoldungsordnung. Gert-Armin Neuhäuser, Präsident des Verbandes und des Verwaltungsgerichts Osnabrück, erklärte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Wir produzieren Arbeit ohne Sinn.“ Nach seinen Angaben seien den Verwaltungsrichtern keine Gründe bekannt oder vorstellbar, „warum in einem riesigen Ausmaß richterliche Arbeitskraft gebunden werden soll, um Verfahren einzutragen und zu verwalten, die gar nicht entschieden werden können“. Dies schrieb Neuhäuser auch in einem Brief an Ministerpräsident Olaf Lies (SPD).

Hintergrund: Tausende Klagen und fehlende Entscheidungen

Auslöser der Klagewelle ist ein Erlass von Finanzminister Gerald Heere (Grüne), der vorsieht, sämtliche Forderungen nach höheren Gehältern pauschal abzulehnen. Daraufhin haben in Niedersachsen bereits mehr als 25.000 Beamte auf ein höheres Gehalt geklagt. Neuhäuser rechnet damit, dass insgesamt mehr als 30.000 Verfahren anhängig werden könnten.

Warten auf Grundsatzentscheidung

Eine Entscheidung in der Sache ist derzeit jedoch nicht möglich. Denn seit mehr als sieben Jahren steht eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus, wie Neuhäuser hervorhob: „Das ist ein Berg an Klagen, den wir bearbeiten müssen, aber nicht entscheiden können, weil wir auf Karlsruhe warten.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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