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Verwaltungsgericht Berlin droht Auswärtigem Amt Zwangsgeld wegen Afghanen-Visa

Dem Auswärtigen Amt droht ein Zwangsgeld, wenn es keine konkreten Schritte unternimmt, um Afghanen mit einer Aufnahmezusage Visa zu erteilen. Das geht einem Bericht der „Welt“ zufolge aus einem Schriftsatz des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin hervor.

VG Berlin sieht rechtliche Bindung

Das VG hatte zuletzt insgesamt 20 ähnlich gelagerte Eilbeschlüsse erlassen, nach denen Afghanen, denen Deutschland im Rahmen des sogenannten Bundesaufnahmeprogramms eine Einreise zugesagt hat, Visa auszustellen sind. Zur Begründung hieß es laut VG Berlin: „durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden“. Geklagt hatte unter anderem eine Juradozentin, die mit 13 Familienangehörigen in Pakistan auf Visa wartet.

Beschwerden beim OVG und mögliche Zwangsgelder

In einigen Fällen hatte das Auswärtige Amt zunächst beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt. In mindestens einem Fall wies das OVG jetzt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses zurück. Das VG Berlin forderte das Auswärtige Amt daraufhin auf, bis Mittwoch, 14 Uhr, darzulegen, „welche Schritte zur Visumserteilung unternommen werden bzw. wurden“. Andernfalls drohe ein Zwangsgeld. Das Auswärtige Amt ließ eine Anfrage der „Welt“ zu dem Vorgang in der gesetzten Frist unbeantwortet. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts bestätigte der „Welt“ den Vorgang. Man warte die Antwort des AA ab. Danach werde die Kammer einen Beschluss fassen.

Afghanen in Pakistan unter Druck

In Pakistan halten sich weiterhin mehr als 2.000 Afghanen auf, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms und weiterer Initiativen nach Deutschland gelangen wollen. Die pakistanischen Behörden intensivierten zuletzt ihre Bemühungen, die Afghanen, deren Visa für Pakistan zum großen Teil abgelaufen sind, aus dem Land abzuschieben.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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