Vorsitzender des Verteidigungsausschusses Thomas Röwekamp (CDU) fordert ein Ende von Abstimmungsproblemen bei der Drohnenabwehr und klare gesetzliche Grundlagen. Er begrüßt die Ankündigung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), das Luftsicherheitsgesetz zu ändern, und plädiert für den Einsatz von Bundeswehrfähigkeiten auch über zivilen Gebieten.
Forderung nach klaren Zuständigkeiten
Vorsitzender des Verteidigungsausschusses im Bundestag Thomas Röwekamp (CDU) hat gefordert, die aus seiner Sicht bestehenden Abstimmungsprobleme bei der Drohnenabwehr zu beenden. „In Anbetracht der gegenwärtigen Bedrohungslage benötigen wir kein Kompetenzgerangel, sondern klare gesetzliche Grundlagen für die Bekämpfung von Drohnenangriffen“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Sonntagausgaben).
„Auch der Föderalismus darf einer wirksamen Bekämpfung nicht entgegenstehen. Wir brauchen eine gemeinsame und effektive Fähigkeit, um uns vor diesen Gefahren zu schützen, unabhängig davon, ob eine militärische oder zivile Einrichtung betroffen ist und unabhängig davon, in welchem Bundesland diese Einrichtung gelegen ist“, so Röwekamp.
Unterstützung für Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Luftsicherheitsgesetz ändern, was Röwekamp ausdrücklich begrüßte. „Wir müssen in der Lage sein, solche Drohnen mit allen technischen Möglichkeiten bis hin zum Abschuss zu bekämpfen“, sagte er dem RND. Hierfür seien bisher zu viele Sicherheitsbehörden zuständig: Neben der Bundeswehr für militärische Liegenschaften seien dies 16 Landespolizeien und die Bundespolizei, ohne über ausreichende eigene Fähigkeiten zur technischen Wirkung gegen Drohnen zu verfügen.
Bundeswehr-Fähigkeiten und rechtliche Klarstellungen
„Diese Fähigkeit haben wir bisher ausschließlich in der Bundeswehr, die wiederum nur für unmittelbare militärische Liegenschaften zuständig ist. Umso mehr gilt, dass die Fähigkeiten und die Zuständigkeiten zusammengeführt werden müssen, um gegenwärtige Angriffe bekämpfen zu können“, so Röwekamp. Hierfür müssten auch die gesetzlichen Vorschriften geändert werden.
„Wir benötigen eine Klarstellung im Luftsicherheitsgesetz, dass die Bundeswehr im Wege der Amtshilfe ihre Fähigkeiten auch für Drohnenangriffe über zivilen Liegenschaften einsetzen darf. Das gilt auch für Bedrohungen kritischer Infrastruktur auf See. Auch hier sollte die Zuständigkeit der Marine für den Schutz kritischer Infrastruktur in einem neuen Seesicherheitsgesetz klar geregelt werden“, sagte der CDU-Politiker.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .