In der Unionsfraktion gibt es Überlegungen zur Wiederinbetriebnahme stillgelegter Kernkraftwerke, die sogar den Bund als möglichen Betreiber ins Spiel bringen. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) kritisiert diese Pläne als „realitätsfern“ und weist auf die umfassenden Risiken und Kosten hin, die damit einhergehen würden.
Reaktionen auf das Unionspapier
Steffi Lemke, Bundesumweltministerin, äußerte sich gegenüber dem „Spiegel“ entschieden gegen die von der Unionsfraktion vorgeschlagenen Pläne zur Wiederinbetriebnahme stillgelegter Atomkraftwerke. Sie betonte: „Der Rückbau der betroffenen sechs Meiler laufe mit vollem Tempo.“ Die Überlegung, den Staat als Betreiber und Eigentümer dieser Anlagen einzusetzen und ihm alle ökonomischen, rechtlichen und sicherheitstechnischen Risiken zu übertragen, bezeichnete sie als „geradezu irrwitzige Idee“.
Details des Unionsvorschlags
Der Vorschlag der Unionsfraktion, über den zuerst das „Handelsblatt“ berichtete, sieht vor, dass die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, die Reaktor-Sicherheitskommission und der TÜV rasch den Rückbaustatus der Kernkraftwerke prüfen. Ziel ist es herauszufinden, ob eine Wiederinbetriebnahme unter vertretbarem technischem und finanziellem Aufwand möglich wäre. Sollte dies der Fall sein, sollen die ehemaligen Betreiber dazu angehalten werden, die Kraftwerke wieder in Betrieb zu nehmen. Der Bund könnte im Zweifelsfall als neuer Eigentümer einspringen. Der Rückbau soll bis Ende der Prüfung „umgehend gestoppt“ werden.
Hürden und Herausforderungen
Laut einem internen Papier des Bundesumweltministeriums, das dem „Spiegel“ vorliegt, wurden alle Hürden für ein Wiederhochfahren der AKW zusammengefasst. Darin heißt es unter anderem, dass wesentliche Teile der Kraftwerke bereits technisch nicht mehr funktionsfähig oder durch den Abbau irreversibel verändert worden seien. Im Atomgesetz sei klar geregelt, dass Atomkraftwerke unverzüglich nach dem Ende des Leistungsbetriebs abgebaut werden müssten. Änderungen am Atomgesetz wären somit unvermeidlich, um den Rückbau zu stoppen. Die Wiederinbetriebnahme würde zudem als Neubau klassifiziert werden und ein komplexes Genehmigungsverfahren nach sich ziehen.
Bereits entstandene Kosten für Stilllegungsplanung und Rückbau stellen weitere Herausforderungen dar. Ehemalige Betreiber dürften den Rückbau ohne finanzielle Kompensation nicht freiwillig stoppen. Eine Wiederinbetriebnahme würde zudem neue Ausgaben verursachen, darunter Sicherheitsprüfungen, Bauarbeiten, die Rekrutierung qualifizierten Personals und den Erwerb neuer Brennelemente.
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