Union verzichtet auf Klage gegen Nachtragshaushalt 2023, für 2024 offen

Die Union hat kein Vorhaben, gegen den Nachtragshaushalt 2023 vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, behält sich jedoch eine mögliche Klage für 2024 vor. Diese Aussage des CDU-Chefs Friedrich Merz bedeutet eine Absage an die Hoffnungen von SPD und Grünen, die Schuldenbremse mit Hilfe der Opposition aufzuheben oder auszusetzen.

Union gegen Nachtragshaushalt 2023 aber keine Klage

Friedrich Merz erklärte, die Union werde dem Haushalt 2023 zwar nicht zustimmen, aber auch nicht dagegen klagen, da sich eine verfassungskonforme Konstruktion abzeichnen könnte. Den konkreten Plan wolle man allerdings noch prüfen, sobald er diesen Freitag in den Bundestag eingebracht wird, um dann eine Entscheidung zu treffen.

Mögliche Klage für 2024

Hinsichtlich des Haushaltsplans 2024 ist Merz skeptischer. “Wenn die Bundesregierung der Meinung ist, dass sie auch für 2024 eine außergewöhnliche Notlage feststellen lassen sollte, dann sehe ich dies nicht als verfassungskonform an”, so der CDU-Chef. In einem solchen Fall sei eine erneute Klage nicht ausgeschlossen. Besonders was das Sondervermögen betreffe, habe man schlechte Erfahrungen gemacht und kein Vertrauen mehr in die Zusagen der Bundesregierung.

Die Position von Merz zum Thema Schuldenbremse

Merz positionierte sich auch deutlich gegen die Abschaffung der Schuldenbremse im Grundgesetz. Einen Seitenhieb hatte er für seinen Parteikollegen Kai Wegner parat: “Es gibt einen Ministerpräsidenten, oder um es besser zu sagen: Bürgermeister, der der Meinung ist, dass die Schuldenbremse im Grundgesetz keinen Bestand haben sollte, das ist nicht die Meinung der CDU”, sagte der Parteivorsitzende. Damit zerschlugen sich die Hoffnungen von SPD und Grünen, die Schuldenbremse mit Hilfe der Opposition auszusetzen oder abzuschaffen.

Die Bundesregierung sieht sich nun mit dem Problem konfrontiert, dass das Bundesverfassungsgericht ihr Vorhaben, 60 Milliarden Euro nicht verbrauchte Corona-Hilfen für Klimamaßnahmen umzuwidmen, gekippt hat. Die Schuldenbremse zwingt die Bundesregierung aktuell dazu, entweder die Ausgaben zu senken oder die Einnahmen zu erhöhen – beides gilt als schwierig.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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