Die Union und die SPD planen in ihrer neuen Regierung regelmäßige Koalitionsgespräche im Koalitionsausschuss. Der Koalitionsvertrag, der in Berlin vorgestellt wurde, sieht monatliche Treffen vor und regelt weitere Details der Zusammenarbeit.
Koalitionsausschuss als zentrales Gremium
Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD legt fest, dass sich die Parteien „grundsätzlich monatlich“ im Koalitionsausschuss treffen werden. Das Dokument, das am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde, beschreibt den Ausschuss als zentrales Forum für die Beratung von Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen. In Konfliktfällen soll der Ausschuss dazu dienen, Konsens herbeizuführen. In dem 144-seitigen Dokument heißt es weiter: „Darüber hinaus tritt der Koalitionsausschuss auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammen.“
Einvernehmliche Entscheidungen
Auch im Kabinett soll auf Einvernehmlichkeit geachtet werden. Entscheidungen sollen nicht ohne die Zustimmung aller beteiligten Koalitionspartner getroffen werden. Dies gelte insbesondere für Personalentscheidungen, wie Union und SPD betonen. „Personalentscheidungen treffe man ebenfalls einvernehmlich“, heißt es dazu von beiden Parteien. Dies betrifft auch Personalvorschläge der Bundesregierung bei internationalen Organisationen und bei EU-Institutionen. Die Koalitionsparteien müssen sich „einvernehmlich auf die Besetzung des Koalitionsausschusses verständigen“.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
