Union und SPD haben sich auf grundlegende Regeln für ihre bevorstehenden Koalitionsverhandlungen geeinigt. Eine besondere Anweisung, die von „Politico“ berichtet wurde, besagt, dass die Arbeitsgruppen während der Verhandlungen keine Pressearbeit leisten sollen – dies umfasst keine Aussagen, Pressekonferenzen oder die Kommunikation von Zwischenergebnissen.
Vorgaben für die Arbeitsgruppen
Gemäß der „Handreichung zu den Koalitionsverhandlungen 2025“ sind die Arbeitsgruppen dazu aufgefordert, ihre Arbeit bis spätestens Montag, den 24. März 2025, um 17 Uhr abzuschließen. Bis Sonntag, den 16. März, sollen die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen eine erste Agenda für die Verhandlungen erarbeiten und der Steuerungsgruppe vorlegen. Diese Agenda soll bereits mögliche Konfliktpunkte identifizieren, um die Diskussionen effizienter zu gestalten.
Kompromissfindung und Dokumentation
Es wird betont, dass Kompromisse vorzugsweise innerhalb der Arbeitsgruppen selbst gefunden werden sollen. „Die Überweisung von strittigen Punkten soll die Ausnahme bleiben“, so die Handreichung. Zudem sollen finanzwirksame Maßnahmen in einer Tabelle dokumentiert werden, um die finanzielle Übersichtlichkeit zu gewährleisten.
Formale Vorgaben
Für die Form der zu erstellenden Ergebnispapiere sind ebenfalls genaue Vorgaben gemacht worden: Die Schriftgröße ist auf 11 festgelegt, die Schriftart Calibri und der Zeilenabstand soll 1,5 betragen. Die Sitzungen der Arbeitsgruppen sollen im Bundestag oder in den Parteizentralen von Union und SPD abgehalten werden. Diese klaren Richtlinien sollen dazu beitragen, die Koalitionsverhandlungen strukturiert und zielorientiert zu gestalten.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .