Union und SPD haben sich bei den jüngsten Sondierungen darauf geeinigt, dass die Mindestlohnkommission bei der Festsetzung der Lohnuntergrenze künftig auch auf eine Zielmarke von 60 Prozent des Bruttomedianlohns achten soll. Während CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann Spekulationen über einen Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 entkräftet, betont er die Rolle der Kommission in diesem Prozess.
Neuausrichtung der Mindestlohnkommission
Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, betont, dass die Mindestlohnkommission die Zuständigkeit für die Lohnfestsetzungen behält. „Die Mindestlohnkommission wird die Löhne festlegen“, sagte Linnemann der „Bild“ (Donnerstagausgabe). Eine neue Geschäftsordnung der Kommission wird dabei eine Verbindung zur Tarifentwicklung sowie zum Bruttomedianlohn herstellen. Diese Ausrichtung folgt einer EU-Richtlinie, die den Bruttomedianlohn als einen möglichen Maßstab nennt.
Einfluss der EU-Richtlinie
Das Sondierungspapier hält fest, dass sich die Mindestlohnkommission künftig im Rahmen einer Gesamtabwägung orientieren soll, um einen Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 zu ermöglichen. Die Neuausrichtung ist eine Antwort auf die EU-Richtlinie und ergänzt die bisher gesetzliche Orientierung an der Tarifentwicklung. Laut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hätte ein Mindestlohn, der sich am Bruttomedianlohn orientiert, im Jahr 2023 etwa 13,50 Euro betragen müssen.
Kein Automatismus für 15 Euro
Linnemann unterstreicht, dass es keinen automatischen Anstieg auf 15 Euro geben wird. „Löhne werden nicht vom Deutschen Bundestag gemacht. Löhne werden von den Tarifpartnern gemacht“, betonte er. Auf die Frage nach einer möglichen Einigung der Kommission auf nur 14 Euro sagte Linnemann: „Dann ist das so.“ Damit bleibt die Entscheidung in den Händen der Kommission, deren Maßgaben aus der Neuausrichtung hervorgehen und nicht direkt durch politische Vorgaben konkretisiert werden.
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