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Union erwägt Klage: Steinmeier unterschreibt Wahlrechtsreform

(über dts) Union zieht gegen neues Wahlrecht vor Bundesverfassungsgericht
Die Union will gegen das von der Ampelkoalition beschlossene neue Wahlrecht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Thorsten Frei, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, bezeichnete das Gesetz als „ein Wahlrecht der betrogenen Wähler“. Das Verhältniswahlrecht soll konzentriert werden, indem Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen. Dadurch soll ein weiteres Anwachsen des Parlaments verhindert werden. Allerdings könnte diese Neuregelung zur Folge haben, dass Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag einziehen, wenn ihre Partei nicht ausreichend Zweitstimmen erhalten hat. Auch der Wegfall der Grundmandatsklausel ist ein Streitpunkt, da Parteien mit mindestens drei gewonnenen Wahlkreisen bislang den Einzug in den Bundestag garantiert wurde, auch wenn sie nicht über die Fünf-Prozent-Hürde gekommen sind.

Kritik an der Wahlrechtsreform

Thorsten Frei kritisierte das neue Wahlrecht als „ein Wahlrecht der betrogenen Wähler“. Er argumentierte, dass die Wähler nicht länger sicher sein könnten, dass der von ihnen gewählte Kandidat auch in den Bundestag einziehe. Dies werde nur zu mehr Politikverdrossenheit führen. Die Union hatte als Gegenentwurf ein sogenanntes „Grabenwahlrecht“ vorgeschlagen, bei dem Erst- und Zweitstimme getrennt betrachtet werden. Dieser Vorschlag stieß jedoch bei anderen Parteien im Bundestag auf Gegenwind, da sie darin eine Bevorteilung der Union sahen.

Die Neuregelung des Verhältniswahlrechts

Das neue Wahlrecht konzentriert sich auf das Verhältniswahlrecht und sieht den Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten vor. Dadurch soll ein weiteres Anwachsen des Parlaments verhindert werden. Allerdings könnte dies dazu führen, dass Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag einziehen, wenn ihre Partei nicht ausreichend Zweitstimmen erhalten hat. Der Wegfall der Grundmandatsklausel ist ein weiterer Streitpunkt, da Parteien mit mindestens drei gewonnenen Wahlkreisen bislang der Einzug in den Bundestag garantiert wurde, auch wenn sie nicht über die Fünf-Prozent-Hürde gekommen sind.


 
dts Nachrichtenagentur
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Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.
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