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Uneinigkeit über AfD-Gutachten zwischen BMI und BfV

Das Innenministerium und das Bundesamt für Verfassungsschutz stehen offenbar im Widerspruch bezüglich eines Gutachtens zur möglichen Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“. Während das BMI Unabhängigkeit von politischen Ereignissen wie vorgezogenen Neuwahlen betont, verweist der ehemalige BfV-Präsident auf eine Notwendigkeit der Verschiebung der Gutachtenveröffentlichung.

Uneinigkeit über Umgang mit Gutachten

Seit 2021 wird die AfD als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Mit einem neuen Gutachten soll entschieden werden, ob sie künftig als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird. Thomas Haldenwang, der ehemalige Präsident des BfV, hatte ursprünglich angekündigt, das Gutachten bis Ende 2024 vorzulegen. Nach dem Bruch der Ampelkoalition erklärte er jedoch, dass die Veröffentlichung des Prüfergebnisses durch die vorgezogene Neuwahl „obsolet“ sei.

Reaktion des Innenministeriums

Das Bundesinnenministerium widerspricht dieser Sichtweise. Wie aus einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Linkenabgeordneten Martina Renner hervorgeht, die dem „Spiegel“ vorliegt, sieht das BMI keinen Zusammenhang zwischen der vorgezogenen Neuwahl und dem gesetzlichen Auftrag des BfV. Die Behörde betont, dass die Bewertung von Organisationen „kontinuierlich“ und unabhängig von äußeren Umständen wie Wahlen erfolgt.

Forderung nach Transparenz

Martina Renner fordert in Anbetracht der durchgeführten Bewertung im BfV, dass diese auch kommuniziert werden müsse. Sie betont, dass sowohl die Öffentlichkeit als auch das Parlament ein Anrecht auf entsprechende Information haben. Diese Forderung steht im Kontext der allgemeinen Diskussion darüber, wie das Gutachten politisch und öffentlich gehandhabt werden soll.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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