Die Verschiebung des europäischen Emissionshandelssystems EU-ETS II auf das Jahr 2028 erschwert nach Einschätzung von Umweltbundesamtpräsident Dirk Messner die Erreichung der Klimaziele. Vor allem mit Blick auf das Jahr 2030 werde der Spielraum enger, warnte Messner in einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Der EU-ETS II gilt als zentrales Klimaschutzinstrument für die Bereiche Gebäude und Verkehr.
„Die Lage wird schwieriger“
Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts, sieht erhebliche Risiken für den Klimaschutz durch die spätere Einführung des EU-ETS II. „Die Verschiebung des Systems auf 2028 macht die Lage schwieriger“, sagte Messner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Vor allem mit Blick auf die Klimaziele für 2030 wird der Spielraum enger.“
Der EU-ETS II ist ein System zum Emissionshandel für die Bereiche Gebäude und Verkehr, das ursprünglich 2027 an den Start gehen sollte. Ende 2025 wurde die Einführung jedoch auf Druck einiger Staaten auf 2028 verschoben. In den betroffenen Sektoren sei der Handlungsdruck groß, betonte Messner.
Handlungsdruck in Gebäuden und Verkehr
Messner verweist darauf, dass die Emissionen in den Bereichen Gebäude und Verkehr hinter den erforderlichen Minderungspfaden zurückbleiben. „In den vergangenen Jahren sind die Emissionen dort deutlich langsamer gesunken als eigentlich nötig, um die Klimaziele zu erreichen“, sagte er den Funke-Zeitungen. Der EU-ETS II habe aus seiner Sicht das Potenzial, in diesen Sektoren zu einem zentralen Klimaschutzinstrument zu werden.
Der Präsident des Umweltbundesamts hob hervor, dass das System Investitionen in moderne, klimafreundliche Technologien anstoße und zugleich soziale Ausgleichsmechanismen vorsehe. Dass das System nun erst ein Jahr später eingeführt wird, müsse seiner Einschätzung nach Auswirkungen auf andere Politikbereiche haben. „Andere Maßnahmen müssen umso konsequenter umgesetzt werden, um die Lücke zu schließen“, sagte er den Funke-Zeitungen.
Auswirkungen des CO2-Preises
Für den deutschen CO2-Preis in den betroffenen Bereichen ist im Jahr 2026 erstmals eine Festlegung per Versteigerung vorgesehen. Der Preis soll sich in einem Rahmen von 55 bis 65 Euro pro Tonne Kohlenstoffdioxid bewegen. Für Verbraucher könne das „etwas teurere Energie“ bedeuten, sagte Messner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Zugleich verwies der Präsident des Umweltbundesamts auf mögliche positive Effekte der CO2-Bepreisung. „Gleichzeitig stärkt dieser Preisrahmen die Wirtschaftlichkeit klimafreundlicher Technologien, etwa bei Gebäuden oder im Verkehr“, sagte Messner den Funke-Zeitungen.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .