Der ukrainische Parlamentspräsident spricht sich entschieden gegen die Abhaltung von Parlaments- und Präsidentschaftswahlen während des russischen Angriffskriegs aus. Als Grund führt er die rechtlichen Rahmenbedingungen der ukrainischen Verfassung an sowie die schwierigen Bedingungen für eine faire Wahl.
Rechtliche Grundlagen und demokratische Prinzipien
Ruslan Stefantschuk, der Parlamentspräsident der Ukraine, betont, dass gemäß der ukrainischen Verfassung während des Kriegsrechts keine Wahlen abgehalten werden können. Dies erklärte er in einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Nach der ukrainischen Verfassung können während des Kriegsrechts keine Wahlen abgehalten werden“, sagte er und zog einen Vergleich zur deutschen Rechtslage. Er wies darauf hin, dass in Russland und Weißrussland nicht alle Wahlen Ausdruck von Demokratie seien.
Faire Wahldurchführung nicht möglich
Stefantschuk unterstreicht die Schwierigkeit, unter den aktuellen Umständen faire Wahlen zu organisieren. „Diejenigen, die an der Front stehen und unsere Souveränität verteidigen, sollten wählen dürfen“, sagte er. Allerdings sei dies unter den aktuellen Bedingungen nicht möglich. Er betont die Unmöglichkeit fairer Wahlen, da solche ohne die Stimmen der Soldaten an der Front nicht gerecht wären.
Herausforderungen für Bürger und internationale Beobachter
Der ukrainische Parlamentspräsident sieht weitere Herausforderungen bei der Durchführung von Wahlen. „Millionen von Ukrainern sind jetzt außerhalb des Landes“, sagte Stefantschuk und fügte hinzu, dass auch die Ukrainer in den besetzten Gebieten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen sollten. Dies sei jedoch aufgrund der aktuellen Situation nicht zu gewährleisten. Er weist auch auf das Fehlen internationaler Wahlbeobachter hin, die während des Krieges nicht ins Land kommen könnten. Stefantschuk verspricht: „Wenn das Kriegsrecht endet, wird es Neuwahlen geben.“
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