Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnen vor erheblichen Unsicherheiten für Unternehmen, falls der frühere US-Präsident Donald Trump die Rechtsgrundlage für den Datentransfer zwischen der EU und den USA aufkündigen sollte. Das sogenannte EU-US-Data-Privacy-Framework, welches auf Zusagen der US-Regierung unter Ex-Präsident Joe Biden basiert, steht im Mittelpunkt der Kritik.
Warnung vor Rechtsunsicherheit
Iris Plöger, BDI-Geschäftsführungsmitglied, betonte im Gespräch mit dem „Handelsblatt“ die zentrale Bedeutung eines stabilen und rechtssicheren transatlantischen Datenverkehrs für die deutsche Industrie. Ein Scheitern des EU-US-Data-Privacy-Frameworks würde „verheerende Folgen“ für Unternehmen und Behörden mit sich bringen und großen Zusatzaufwand sowie Rechtsunsicherheit verursachen. Auch Stephan Wernicke, DIHK-Chefjustitiar, schloss sich dieser Einschätzung an und wies auf mögliche Rechtsunsicherheiten und Haftungsrisiken für Unternehmen aller Größen hin.
EU-Kommission und US-Wirtschaft gefordert
Die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen forderte die EU-Kommission auf, sich umgehend zu positionieren. Gegenüber dem „Handelsblatt“ äußerte sie auch die Hoffnung, dass die US-amerikanische Digitalwirtschaft sich aus Eigeninteresse für das Datenschutzabkommen starkmachen könnte. Unabhängig davon riet Hansen den betroffenen Firmen, vorbeugende „Exit-Strategien“ zu entwickeln.
Vorsorgemaßnahmen empfohlen
Iris Plöger vom BDI empfahl Unternehmen, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen für den Datentransfer in die USA zu ergreifen. Sie schlug vor, die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission zur Absicherung zu nutzen. Diese Klauseln sollen helfen, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen und enthalten Verpflichtungen wie „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen“, um die Datensicherheit zu gewährleisten.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .