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Thüringens Innenminister hält AfD-Verbot jetzt für möglich

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD als erfüllt an. Während Maier ein zügiges Verbotsverfahren fordert und auf eine Gefährdung der demokratischen Grundordnung verweist, äußern sich Vertreter der Union skeptisch und betonen die Notwendigkeit juristisch belastbarer Belege. Die Innenministerkonferenz hat sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe in Aussicht gestellt.

Diskussion um AfD-Verbot: Innenminister uneins

Georg Maier (SPD), Innenminister Thüringens, hält die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD für gegeben. „Aus meiner Sicht sind die drei wichtigsten Voraussetzungen bei der AfD erfüllt“, sagte Maier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben). Er erläuterte: „Es handelte sich um eine völkische Partei, die Menschen nach ethnischen oder kulturellen Eigenschaften in Wertigkeiten einteilt. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde.“ Zudem befolge die AfD ihre politischen Ziele „zunehmend aggressiv und ist inzwischen wirkmächtig genug, um unsere freiheitlich demokratische Grundordnung tatsächlich zu gefährden“, hob der SPD-Politiker hervor. Die Einleitung eines Verbotsverfahrens sei daher „jetzt geboten“. Gleichzeitig warnte Maier vor einem Zögern: „Die Erfahrung des Nationalsozialismus lehrt uns: Eine Partei wird nicht demokratisch, indem sie demokratisch gewählt ist.“

Union fordert juristische Sorgfalt

Skeptisch äußerte sich Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) gegenüber den Funke-Zeitungen. „Das wichtigste Signal der Innenministerkonferenz war die einvernehmliche Haltung zu der in einer Demokratie hochsensiblen Frage zum Umgang mit einer Partei“, sagte Schuster. Die gemeinsame Verabredung bringe das Verständnis zum Ausdruck, „dass in Karlsruhe nicht eine politische Haltung zählt, sondern nur juristisch relevante Fakten und Belege, die dann eine Vielzahl der Verfassungsschutzämter auch liefern können müssen“, so Schuster.

Bund-Länder-Arbeitsgruppe geplant

Die Innenminister von Bund und Ländern hatten sich in der vergangenen Woche bei ihrer Frühjahreskonferenz in Bremerhaven darauf verständigt, für den Fall, dass das Gericht der Einschätzung des Verfassungsschutzes folgen sollte, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Diese Gruppe würde sich dann mit der Frage beschäftigen, welche konkreten Folgen sich aus der Einstufung der AfD ergeben, etwa in Bezug auf Parteimitglieder im Staatsdienst oder einen möglichen Entzug von waffenrechtlichen Erlaubnissen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt laut Funke-Zeitungen erklärt, ein Verbotsverfahren leite Wasser auf die Mühlen der AfD. Er rate dazu, sie „aus der Mitte heraus wegzuregieren“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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