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Tarifeinigung im öffentlichen Dienst: Lohnerhöhung und Flexibilität

In der Tarifrunde für über 2,6 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat die Schlichtungskommission in der Nacht von Donnerstag auf Freitag eine Einigungsempfehlung beschlossen. Diese Empfehlung wurde mehrheitlich verabschiedet und bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Lösungen in zentralen Fragen der Arbeitszeit und Bezahlung.

Einigung in der Tarifrunde

Robert Koch (CDU), Vorsitzender der Schlichtungskommission, erklärte: „Angesichts der sehr weit auseinandergehenden Positionen der Tarifvertragsparteien war ein Ausgleich für beide Seiten herausfordernd.“ Das Ergebnis liege im Bereich der zuletzt erzielten Einigungen und eröffne neue Perspektiven für flexibles Arbeiten sowie die Möglichkeit, mehr zu arbeiten. „Die Einigungsempfehlung hat eine Laufzeit von 27 Monaten“, so Koch weiter.

Kernpunkte der Einigung

Ab dem 1. April wird es eine lineare Entgelterhöhung von drei Prozent, mindestens jedoch 110 Euro geben. Laut Koch erfolgt ab dem 1. Mai 2026 eine weitere Erhöhung der Entgelte um 2,8 Prozent. Die Jahressonderzahlung für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen wird ebenfalls erhöht, und diese können künftig einen Teil der Zahlung in bis zu drei freie Tage eintauschen. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Arbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Wochenstunden zu erhöhen.

Kompromiss in Schlüsselfragen

„Sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite haben zur Vermeidung eines Arbeitskampfes erhebliche Zugeständnisse in Kauf nehmen müssen“, betonte Koch. Dank der Einigung müsste in den kommenden zwei Jahren niemand mehr Einschränkungen durch Arbeitskämpfe im größten Tarifbereich Deutschlands befürchten. Der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige Staatsrat Henning Lühr, erklärte, es sei gelungen, einen Kompromiss in den Schlüsselthemen Arbeitszeit und Bezahlung zu finden. „Die Weiterentwicklung der souveränen Gestaltung der individuellen Arbeitszeit macht die Arbeit im öffentlichen Dienst attraktiver“, kommentierte Lühr.

Das Schlichtungsverfahren wurde von den Arbeitgebern am 17. März nach dem Scheitern der dritten Verhandlungsrunde auf Grundlage der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet. Die Beratungen der Schlichtungskommission begannen am 24. März.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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