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Studie: Ältere fühlen sich durch Banken diskriminiert

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Ältere Menschen sehen sich bei der Kreditvergabe durch Banken zunehmend diskriminiert. Das ergibt sich aus einer Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Dienstagausgaben) berichten.

55 Prozent der Kunden bei 100 befragten Banken bestätigten dabei die Existenz von Altersgrenzen bei der Vergabe von Konsumkrediten, 71 Prozent bestätigen dies bei Immobilienkrediten. Bei der Vergabe von Konsum- und Immobilienkrediten liegt die Altersgrenze laut Studie im Durchschnitt bei 67 Jahren. Eine weitere Ursache für Benachteiligungen aufgrund des Alters stellen demzufolge beschleunigte Filialschließungen dar. So gaben 48 Prozent der Teilnehmenden an der Bankenumfrage an, dass Filialen geschlossen worden seien, meist im ländlichen Raum. Vor allem für ältere Kreditnehmer sei damit der Zugang zu Beratung erschwert. Auch aufgrund der zunehmenden Digitalisierung würden Kreditanträge von älteren Personen zum Teil ohne individuelle Prüfungen abgelehnt. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman, sagte dem RND dazu: „Die Studie des Instituts ist ein Warnsignal, weil sie zeigt, dass ältere Menschen oft pauschal keine Kredite mehr bekommen.“ Dies könne unter anderem dazu führen, dass viele ältere Hausbesitzer, die zum Beispiel ihre Heizung erneuern müssten, ernsthafte Probleme bekämen. Banken sollten natürlich auch in Zukunft die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden prüfen können, so Ataman. „Aber pauschale Ablehnungen wegen des Alters sind falsch. Ältere Menschen brauchen die Möglichkeit, bei entsprechenden Sicherheiten Geld zu bekommen.“ Sie schlug vor, das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu ändern, um pauschale Ablehnungen von Krediten wegen des Alters künftig zu verhindern.

Verbraucher müssten die Möglichkeit haben, dass ihre Kreditwürdigkeit individuell überprüft wird, sagte sie. Außerdem sollten Banken in Zukunft Ablehnungen von Krediten transparenter begründen müssen.


Foto: Seniorin im Rollstuhl (Archiv), über dts Nachrichtenagentur


 
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