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Steuerzahlerbund klagt wegen angeblich unfairer Aktivrente 2026

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) will gegen die neue Aktivrente klagen, die Anfang 2026 in Kraft treten soll. Der Verband sieht in der Ausgestaltung einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und plant, den Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Besonders kritisiert wird, dass Freiberufler und Selbstständige von der Regelung ausgenommen seien.

Bund der Steuerzahler bereitet Verfassungsklage vor

Die neue Aktivrente, die Anfang 2026 wirksam werden soll, wird voraussichtlich ein juristisches Nachspiel haben. Wie die „Bild“ (Dienstagsausgabe) meldet, will der Bund der Steuerzahler (BdSt) bis März eine Klage einreichen und den Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht ausschöpfen. Grund ist nach Darstellung des Verbandes ein aus seiner Sicht vorliegender Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

BdSt-Präsident Reiner Holznagel sagte der „Bild“: „So wie sie angelegt ist, ist die Aktivrente unfair.“ Nach seinen Angaben schließt die Regelung Freiberufler und Selbstständige aus. „Wir werden deshalb im ersten Quartal 2026 die Klage einreichen und wollen bis zum Bundesverfassungsgericht damit“, erklärte Holznagel laut „Bild“.

Kritik an Ausschluss von Freiberuflern und Selbstständigen

Holznagel verwies gegenüber der „Bild“ auf ein ähnliches Modell in Österreich, das neben Arbeitnehmern auch Selbstständige berücksichtige. Die deutsche Regelung sei „besonders tragisch für diejenigen, die als Freiberufler oder Selbstständige jahrelang freiwillig in die Sozialkassen eingezahlt haben und jetzt nicht von der Aktivrente profitieren“, kritisierte Holznagel. Er gehe davon aus, dass die Klage erfolgreich sei, berichtete die „Bild“.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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