Der Deutsche Städtetag zeigt sich offen für eine Verlagerung kommunaler Zuständigkeiten im Sozialbereich auf die Bundesagentur für Arbeit. Im Zentrum steht das Wohngeld, dessen Verwaltung im Zuge einer Sozialstaatsreform gebündelt werden könnte – unter der Bedingung, dass Zuständigkeiten vollständig übernommen werden.
Städtetag signalisiert Bereitschaft zur Aufgabenabgabe
Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbands, Christian Schuchardt, erklärte: „Wir sind bereit, Aufgaben abzugeben, bei denen wir als Kommunen ohnehin kaum oder gar keinen Entscheidungsspielraum haben – insbesondere dann, wenn die Kosten nicht gedeckt werden“, sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochausgabe). „Das Wohngeld könnte eine solche Leistung sein.“ sagte Schuchardt der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochausgabe).
BA schlägt Bündelung von Wohngeld und Kinderzuschlag vor
Schuchardt reagierte damit auf einen Reformvorschlag der Bundesagentur für Arbeit (BA), den die BA-Vorstandsvorsitzende Andrea Nahles auch der Sozialstaatskommission der Bundesregierung unterbreitet hat. Nahles hat vorgeschlagen, das bisher von den Kommunen verwaltete Wohngeld mit dem sogenannten Kinderzuschlag zu bündeln, für den die Familienkasse der Bundesagentur zuständig ist. Beides sind Einkommenszuschüsse für erwerbstätige Geringverdiener, bisher müssen sie bei unterschiedlichen Stellen beantragt werden.
Bedingung: Keine Rosinenpickerei
Der Städtetag knüpft seine Offenheit für eine solche Reform an eine Bedingung. „Wichtig ist uns dann aber, dass der Bund oder die Bundesagentur keine Rosinenpickerei betreiben“, sagte Schuchardt. „Wenn sie eine Aufgabe von uns übernehmen, dann vollständig.“ Im Fall des Wohngelds müsse die Bundesagentur dann die Zuständigkeit für alle Wohngeldempfänger übernehmen, nicht nur für diejenigen, die erwerbstätig sind.
Das von Bund und Ländern finanzierte Wohngeld ist ein Wohnkostenzuschuss, den derzeit rund 1,2 Millionen Haushalte beziehen, wie das Bundesministerium für Wohnen ausweist. Für die Verwaltung sind die kommunalen Wohngeldstellen zuständig. Den Kinderzuschlag können erwerbstätige Geringverdiener bei der BA-Familienkasse als Zuschlag zum Kindergeld beantragen. Laut Bundesagentur wurde er im August für 1,4 Millionen Kinder ausgezahlt.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .