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Staatsrechtler warnt vor AfD-Verbot: Gefahr für Demokratie

Der an der Uni Oldenburg lehrende Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler warnt vor einem möglichen Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD). Er ist der Ansicht, dass ein solches Unterfangen der Partei eine staatliche Bestätigung ihrer Verfassungstreue liefern könnte.

Argumente gegen ein Parteiverbot

Volker Boehme-Neßler äußerte sich in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Der Staatsrechtler betonte: „Ich sehe nicht, dass die AfD als Gesamtpartei eine rechtsextremistische Partei ist. Erst recht sehe ich nicht, dass sie die Verfassung aggressiv bekämpft. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot liegen aus meiner Sicht deshalb nicht vor.“

Boehme-Neßler räumte ein, dass es „sicher waschechte Nazis in der AfD“ gebe. Allerdings bezweifelte er, dass diese Mitglieder die gesamte Partei prägen. Er merkte an, dass das Grundgesetz Meinungsfreiheit garantiert, die auch extrem rechte Ansichten einschließt: „Die Meinungsfreiheit der Verfassung reicht sehr weit.“

Kritik am Verfassungsschutz

Der Staatsrechtler wies zudem darauf hin, dass die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz in einem Parteiverbotsverfahren nicht ausreichend ist. Laut Boehme-Neßler würde das Bundesverfassungsgericht „die Fakten sehr genau“ prüfen und die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes hätten „nicht mehr als – vielleicht – eine Indizwirkung.“

AfD und die Wähler

Boehme-Neßler sprach auch den Wählerzuspruch der AfD an, den er als zusätzliches Argument gegen ein Verbot der Partei sieht. Sollte ein Parteiverbot beantragt werden, würde dies aus seiner Sicht eine unglückliche Botschaft senden: „Wenn es politisch nicht gelingt, die Partei zu bekämpfen, dann wird sie eben juristisch verboten.“ An die Wähler der AfD würde die Nachricht gehen, dass sie die falsche Partei gewählt hätten. „Zur freiheitlichen Demokratie passt das nicht. Ich würde das auf keinen Fall machen und kann davor nur warnen – wegen der inakzeptablen Schäden für die Demokratie“, so der Staatsrechtler abschließend.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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