Die Staatsanwaltschaft Osnabrück führt von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen bislang unbekannte Täter wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Brandstiftung auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle 91 in Meppen. Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist ein am 03.09.2018 durchgeführter Erprobungsversuch, infolgedessen es zur Entzündung erheblicher Teile der dortigen Moorfläche kam.

Am Freitagvormittag wurde Katastrophenalarm in der Region ausgelöst.

Bereits am 20.09.2018 hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück bei dem Amtsgericht Osnabrück den Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses für das Gelände der WTD 91 gestellt. Der Durchsuchungsbeschluss wurde antragsgemäß erlassen und am Morgen des 21.09.2018 vollstreckt. An der Durchsuchung waren insgesamt vier Polizeibeamte des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeiinspektion Lingen/Grafschaft Bentheim, sowie zwei Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Osnabrück beteiligt. Die Maßnahme wurde in Kooperation mit dem Dienststellenleiter der WTD 91 durchgeführt und unterstützt.

BW-Dienststelle übergab Daten freiwillig

Ziel der Durchsuchungsmaßnahmen war die Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern, Protokollen und weiteren Unterlagen, die Aufschluss über den genauen Hergang des Erprobungsversuches, etwaige Verstöße gegen brandschutzrechtliche Schutzvorschriften und die hieran beteiligten Personen geben können. Sämtliche von den Ermittlern geforderten Unterlagen wurden durch die Dienststellenleitung der WTD 91 freiwillig übergeben.

Die Auswertung der sichergestellten Gegenstände und Unterlagen dauert nach Angaben der Staatsanwaltschaft an.